Unispital Zürich: Gericht gibt Oberarzt Recht

Die Staatsanwaltschaft darf gegen Spitalrat und Mitarbeiter des Universitätsspitals ermitteln. Dies hat das Bundesgericht entschieden – im Fall eines Arbeitskonfliktes.

, 15. Februar 2017 um 09:04
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Seit mehreren Jahren zieht sich der Streit zwischen einem ehemaligen Oberarzt und dem Universitätsspital Zürich (USZ) nun hin. Die Folge: ein juristisches Seilziehen und ein undurchsichtiger Konflikt. 
Zum zweiten Mal hat sich nun das Bundesgericht mit dem Fall auseinandersetzen müssen. Die Richter aus Lausanne kommen zum Schluss: Die Zürcher Staatsanwaltschaft darf entscheiden, ob sie ein Strafverfahren durchführen will.

Hin und Her zwischen den Gerichten

Im Jahr 2013 hatte das Obergericht der Staatsanwaltschaft bereits eine Ermächtigung für die Strafverfolgung erteilt, welche sie aber 2015 wieder einschränkte. Der Kardiologe reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Ausgangspunkt des Konfliktes war offenbar ein Streit um organisatorische Veränderungen am USZ. Vorwürfe vom Arzt gibt es zudem um Nationalfonds-Forschungsmittel – und es geht um Mobbingvorwürfe, falsche Anschuldigungen, Verleumdung und üble Nachrede.
Der frühere Oberarzt und Titularprofessor kündigte im Juni 2009 am USZ und wurde freigestellt. Seither hat er mehrere Strafanzeigen gegen den Spitalrat und gegen Mitarbeitende des Unispitals eingereicht.
Mehr: 

  • Urteil Bundesgericht, 1C_500/2015, vom 27. Januar 2017
  • «Jemand musste Professor S. verleumdet haben», Hans Widmer

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