Wie relevant ist das GZO-Spital? Das soll das Gericht klären.

Das Spital in Wetzikon zieht die Kantonsregierung vors Verwaltungsgericht – und will belegen, dass es unverzichtbar ist.

, 8. April 2024 um 08:18
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Die Kernfrage lautet: Wie schnell ist man hier? Warteraum der Notfallstation des GZO Spitals  |  Bild: PD
Für die Spitalverantwortlichen im Zürcher Oberland war es ein Tiefschlag: Der Regierungsrat des Kantons Zürich verweigerte letzte Woche dem GZO-Spital letzte Woche ein Darlehen und eine Garantieerklärung – unter anderem mit der Begründung, das Regionalspital in Wetzikon sei «für die medizinische Versorgung der Bevölkerung im Kanton Zürich nicht unverzichtbar».
Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig gab dann am Freitagabend bekannt, dass das Spital dies nicht akzeptieren werde: Die Trägerschaft will beim Verwaltungsgericht Beschwerde einlegen.
In der «Neuen Zürcher Zeitung» legte Kündig nun seine Argumentation dar: Erstens stehe die Stellungnahme der Kantonsregierung im Widerspruch zu eigenen Entscheiden. Das Spital Wetzikon erhielt erst vor kurzem Leistungsaufträge in der Neonatologie oder für den Aufbau einer Stroke-Unit. Diesem Auftrag schlossen sich soeben auch St. Gallen und beiden Appenzell an.

Stau im Aatal

«Man kann uns doch nicht solche Aufträge erteilen und dann sagen, wir seien nicht relevant für die Versorgung», so Kündig zur NZZ. Und gerade bei Strokes ist die Bedeutung der Distanz bekanntlich entscheidend.
Das führt zum nächsten Argument: Das GZO-Spital widerspricht der Einschätzung, dass fast alle Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Zürich nach einem Wegfall in Wetzikon innert 25 Minuten ein Spital mit Notfallstation erreichen könnten. Der Weg durch das Aatal sei ein Nadelöhr; an Werktagen müsse täglich mit Stau gerechnet werden.
«Selbstverständlich sind wir jederzeit bereit für erneute Gespräche», so Kündig in der NZZ: «Wir halten die Argumentation der Regierung aber für falsch. Wollen wir ihren Beschluss infrage stellen, haben wir gar keine andere Möglichkeit, als den Weg der Beschwerde zu wählen.»
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