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Warum Spitäler gesetzeswidrige Verträge unterschreiben
Hplus-Direktorin Anne-Geneviève Bütikofer erklärt, weshalb Spitäler Tarifverträgen beitreten, obschon die Tarife nicht kostendeckend sind.
, 18. April 2024 um 14:43Anne-Geneviève Bütikofer | Bild: PD H+- Der Weg sei sehr aufwändig und der Ausgang unsicher. Legt der Kanton dann einen Tarif fest, den das Spital als adäquat empfinden würde, so könnten die Versicherer wiederum Rekurs einlegen. «Das führt zu einem langwierigen und noch aufwändigeren Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht», so Bütikofer: «Hierzu braucht es jeweils Unterstützung durch juristische Fachpersonen, welche die Spitäler extern hinzuziehen und finanzieren müssen.»
- Ohnehin seien bislang die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts «stark politisch geprägt», insbesondere im ambulanten Bereich: «Auch wenn klare Belege und robuste Daten die Notwendigkeit für eine Tarifanpassung nachweisen, fallen die Entscheide oftmals nicht entsprechend dem KVG aus, welches unter anderem vorsieht, dass Tarife kostendeckend sein müssen.»
- Ein Festsetzungs- und Beschwerdeverfahren könne bis zu sechs Jahre dauern. Während dieser Zeit ist jede gestellte Rechnung provisorisch und muss nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts gegebenenfalls rückwirkend korrigiert werden. Es besteht somit eine sehr lange Phase der Rechtsunsicherheit.
Schwieriges Abwägen
Nicht sachgerecht
«Die Tarifpartnerschaft funktioniert nicht mehr»
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