Efas – warum einfach, wenn es kompliziert auch geht?

Comparis-Experte Felix Schneuwly beschreibt, wie man die Efas-Vorlage mit vier Bestimmungen einfach und klar hätte gestalten können.

Gastbeitrag von Felix Schneuwly, 20. Dezember 2023 um 05:07
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Felix Schneuwly.
Vor vierzehn Jahren reichte Ruth Humbel die parlamentarische Initiative «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand» ein. Sie war damals CVP-Nationalrätin, und wie ich beim Krankenkassenverband Santésuisse angestellt. Nach vielen Irr- und Umwegen haben National- und Ständerat die letzten Differenzen der zu Efas umbenannten Vorlage bereinigt. Das Kürzel steht für einheitliche Finanzierung ambulant und stationär.
Felix Schneuwly ist Head of Public Affairs beim Vergleichsdienst Comparis und Vizepräsident des Bündnisses Freiheitliches Gesundheitswesen. Zuvor war er unter anderem Delegierter für Public Affairs bei Santésuisse.
Trotz der nun folgenden Kritik ist Efas wie der in den letzten Jahren verbesserte Risikoausgleich im Gegensatz zu all den Sparpaketen, welche bloss die Bürokratiekosten aufblähen, insgesamt ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Warum es kompliziert statt einfach sein muss und die Verabschiedung von EFAS vierzehn statt zwei Jahre gedauert hat, erkläre ich am Beispiel der sogenannten «Vertragsspitäler». Ich hätte es auch am Beispiel der Pflegefinanzierung oder Zulassungssteuerung aller Leistungserbringer durch die Kantone erläutern können.
Weil das KVG seit der Inkraftsetzung 1996 nie gestrafft und vereinfacht, sondern stetig verkompliziert worden ist, gibt es nicht einfach Spitäler, sondern Listen- und Vertragsspitäler. Diese zwei Spitalkategorien gibt es seit der 2012 in Kraft gesetzten, «neuen» Spitalfinanzierung.
«Würden die Krankenversicherer konsequent nur WZW-konforme Medizin zu Lasten der Grundversicherung vergüten, wäre es egal, wie viele Ärztinnen, Spitäler und andere medizinische Leistungserbringer von den Kantonen eine Zulassung bekommen.»
Weil es vor der «neuen» eine «alte» Spitalfinanzierung gab und weil die Krankenversicherer medizinische Leistungen nicht einfach dann vergüten müssen, wenn diese im Sinne des Gesetzes wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich (WZW) sind, ist es eben kompliziert.
Würden die Krankenversicherer konsequent nur WZW-konforme Medizin zu Lasten der Grundversicherung vergüten, wäre es egal, wie viele Ärztinnen, Spitäler und andere medizinische Leistungserbringer von den Kantonen eine Zulassung bekommen.
«Mit Efas dürfen die Kantone nun für alle Leistungserbringer Zulassungsbeschränkungen verhängen, wenn sie finden, es gäbe zu viele Apothekerinnen, Pflegefachkräfte, Psychotherapeuten oder was auch immer.»
Anstatt die Anwendung von WZW bei der Vergütung einzelner Pflichtleistungen auf Verordnungsstufe zu präzisieren, haben Bundesrat und Parlament immer wieder versucht, das Kostenwachstum durch kantonale Zulassungsbeschränkungen von Spitälern sowie Ärztinnen und Ärzten zu kontrollieren. Mit Efas dürfen die Kantone nun für alle Leistungserbringer Zulassungsbeschränkungen verhängen, wenn sie finden, es gäbe zu viele Apothekerinnen, Pflegefachkräfte, Psychotherapeuten oder was auch immer.
Obwohl Zulassungsbeschränkungen aus Kostengründen mehr schaden als nützen, hat man es damals bei der neuen Spitalfinanzierung noch etwas komplizierter gemacht und Listen- sowie Vertragsspitäler geschaffen. Vertragsspitäler müssen zwar eine kantonale Bewilligung haben und dürfen auch kassenpflichtige Leistungen erbringen, bekommen aber für stationäre Leistungen den Kantonsanteil von 55 Prozent nicht – sondern nur die 45 Prozent von der Krankenkasse.
«Denen, die jetzt mit den Privatspitälern als Rosinenpicker kommen, entgegne ich, dass die Kantone auch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen wie Geburtsabteilungen in Randregionen ausschreiben sollten.»
Warum ein Privatspital als Vertragsspital für eine Blinddarmoperation den Kantonsanteil nun auch mit Efas nicht bekommt, obwohl es diesen Eingriff in der Regel für einen tieferen Pauschalpreis durchführt als ein Kantons- oder Unispital, begreife ich nicht.
Ich begreife auch nicht, warum man die Unterscheidung zwischen Listen- und Vertragsspitäler im Rahmen von Efas nicht aus dem KVG gestrichen und stattdessen die Kantone verpflichtet hat, im Rahmen ihrer Spitalplanung die Leistungsaufträge in einem transparenten Submissionsverfahren auszuschreiben und zu vergeben.
Und denen, die jetzt mit den Privatspitälern als Rosinenpicker kommen, entgegne ich, dass die Kantone auch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen wie etwa Geburtsabteilungen in Randregionen sowie Ausbildungsaufträge ausschreiben sollten. Efas hätte auch einfacher und klarer formuliert werden können.
Weil einfache Lösungen leider selten mehrheitsfähig sind, ist Efas im KVG nun sehr kompliziert formuliert. Die Managed-Care-Vorlage war auch kompliziert formuliert, im Parlament mehrheitsfähig, stürzte aber an der Volksabstimmung brutal ab. Eine einfache Efas-Formulierung wäre:
  • «Die Kantone beteiligen sich mit einem fixen Anteil an der Finanzierung der in diesem Gesetz definierten medizinischen Leistungen und überweisen diesen Anteil wie die individuellen Prämienverbilligungen an die Krankenversicherer.
  • Der Bundesrat bestimmt den Kantonsanteil nach Anhörung der Kantone und Versicherer auf Verordnungsstufe.
  • Diese einheitliche Finanzierung tritt sieben Jahre nach dem Parlamentsbeschluss in Kraft.
  • Der Bundesrat regelt den Übergang zur einheitlichen Finanzierung auf Verordnungsstufe.»
Man mag jetzt einwenden, dass die Kantone doch kontrollieren müssen, ob die Kassen mit den Steuergeldern auch korrekt umgehen. Die Kassen werden vom Bundesamt für Gesundheit beaufsichtigt und gehen doch mit unserem Geld nicht anders um, je nachdem ob sie es via Steuern von den Kantonen oder via Prämien von uns direkt bekommen.
Und ja, man hätte auch einfach die Kantonsbeiträge an die Spitäler (55 Prozent an jede Fallpauschale) aus dem KVG streichen und den Monismus mit höheren Prämienverbilligungen von Bund und Kantonen an die Versicherer einführen können. Wie gesagt: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.
«Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider kann im bundesrätlichen Beliebtheitsranking rasch den ersten Platz erobern, wenn sie das KVG ausmistet.»
Mein einfacher Efas -Artikel mag juristischen Anforderungen noch nicht zu genügen. Er ist aber klar formuliert und würde wohl mehr Rechtssicherheit schaffen als die an vielen Stellen des KVG verstreuten Efas-Bestimmungen.
Ja, Efas ist zu kompliziert, aber insgesamt ein Schritt in die richtige Richtung. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider kann im bundesrätlichen Beliebtheitsranking rasch den ersten Platz erobern, wenn sie das KVG ausmistet und so kurz und klar formuliert, dass alle Akteure wissen, was sie zu tun und zu lassen haben, dass sich Effizienz und Qualität statt bloss Mengen lohnen und bei welchen Vergehen sie die lukrative geschützte KVG-Werkstätte verlassen müssen.
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