Der Bundesrat soll gesetzliche Grundlagen für die Einführung eines Patientenfonds schaffen, der Patientinnen und Patienten entschädigt, die durch ärztliche Behandlung oder Spitalaufenthalt geschädigt wurden. Dazu gehören etwa spitalerworbene Infektionen oder unerwünschte Wirkungen von Medikamenten, Medizinprodukten oder andere medizinische Komplikationen.
Der Bericht «Patientenrechte und Patientenbeteiligung in der Schweiz» empfiehlt die Einführung eines Entschädigungssystems für Behandlungsrisiken, das auf einer Kultur der Sicherheit und des Lernens aus Fehlern beruht und eine möglichst vollständige Transparenz fördert, begründet die SP-Nationalrätin ihr Anliegen. Der Fonds soll subsidiär zur Haftung sein und ein geeignetes Modell für die Finanzierung und die Organisationsform vorschlagen.
Kein neues Anliegen
Es ist nicht das erste Mal, dass das Thema im Parlament in Bern behandelt wird. So forderte vor rund zehn Jahren die ehemalige SP-Gesundeitspolitikerin Bea Heim, Möglichkeiten für einen Patientenfonds beziehungsweise einen Härtefallfonds zu prüfen. Damals sorgte unter anderem der tragische Fall einer jungen Frau im Zusammenhang mit der Antibabypille Yasmin für viel Schlagzeilen.
Der Bundesrat unterstützte zwar Heims Anliegen und arbeitet an einem Bericht zu diesem Thema im Rahmen der gesundheitspolitischen Prioritäten. Das Postulat wurde im Nationalrat aber vom ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrät Toni Bortoluzzi bekämpft und später abgeschrieben, da es nicht innert zwei Jahren abschliessend behandelt wurde.