Nach falschen Daten: Uni Zürich untersucht Corona-Studie

Nach einer zurückgezogenen Studie mit Zürcher Beteiligung klärt die Universität nun ab, ob es zu wissenschaftlichem Fehlverhalten gekommen ist.

, 22. Juni 2020 um 07:26
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Die viel beachtete Studie zum Covid-19-Sterberisiko mit Chloroquin und Hydroxychloroquin beschäftigt derzeit auch die Leitung der Universität Zürich (UZH). Denn einer der Studienautoren ist Frank Ruschitzka, der Leiter des Universitären Herzzentrums am Zürcher Universitätsspital (USZ).
In der im Fachblatt «The Lancet» publizierten Studie im Mai kommen die Autoren zum Schluss: Das Sterberisiko mit den erwähnten Malariamitteln sei deutlich höher als ohne. Doch zwei Wochen später musste die Erhebung zurückgezogen werden. Der Grund: Die Rohdaten der 96’000 Patienten waren fehlerhaft.

Untersuchung dauert Wochen bis Monate

Die Universität Zürich (UZH) bestätigt auf Anfrage, dass ein «Verfahren bei Verdacht der Unlauterkeit in der Wissenschaft» gemäss der Regelung der UZH läuft. Zahlen zu solchen Untersuchungen hat die Universität keine. Man könne aber sagen, dass solche Verfahren nicht sehr häufig seien.
Die Uni ist derzeit daran, Experten zu suchen, welche die Vorgänge dann untersuchen sollen. Bis ein Bericht vorliegt, dürfte es einige Wochen bis Monate dauern. Sollte sich das Vorliegen eines Fehlverhaltens bestätigen, reichen mögliche Sanktionen von einem einfachen Verweis bis zur Entlassung.

Frank Ruschitzka nicht in die Datenerhebung involviert

Im Fokus der Kritik steht eine Firma aus Chicago, die für klinische Studien die Patientendaten erhebt und hilft, diese zu analysieren. Gerade bei solchen grossen Studien greifen Wissenschaftler oftmals auf solche private Anbieter zurück. Co-Autor Ruschitzka war ausschliesslich an der Überarbeitung des Manuskripts beteiligt.
In die Bereitstellung der Daten beziehungsweise in die Evaluation der Datenerhebung war der Kardiologe laut eigenen Angaben nicht involviert. Frank Ruschitzka werde seine Tätigkeit am Unispital während den Abklärungen ohne Einschränkungen weiterführen. Diese sei von den Abklärungen nicht betroffen, heisst es.
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