«Die Vorwürfe sind falsch und unhaltbar»

FMH-Präsidentin Yvonne Gilli reagiert auf die harschen Vorwürfe der Stiftung für Konsumentenschutz.

, 19. Juli 2023 um 13:49
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«Es ist nicht Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte, elektronische Patientendossier für Patientinnen oder Patienten zu eröffnen», sagt FMH-Präsidentin Yvonne Gilli. | cch
Sara Stalder, die Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, kritisiert die FMH. Der Ärzteverband spiele in Sachen Elektronisches Patientendossier (EPD) eine «doppelbödige Haltung».
Der Ärzteverband würde im Hintergrund alle Register ziehen, um die Akzeptanz zu bremsen, so die Konsumentenschützerin, wie hier zu lesen war.

Falsch und unhaltbar

«Die Vorwürfe sind falsch und unhaltbar», sagt Yvonne Gilli, nachdem Medinside sie gebeten hat, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. «FMH setzt sich seit Beginn aktiv für ein funktionierendes und praxistaugliches elektronisches Patientendossier ein», schreibt die FMH-Präsidentin.
Die Ärzteschaft sei bereit, den Mehraufwand für das EPD zu betreiben, dieser müsse aber im Verhältnis zum Nutzen sein und dürfe nicht zu Lasten der Behandlungszeit des Patienten gehen.

Administrative Lasten

«Es ist ein anerkanntes Anliegen, dass Ärztinnen und Ärzte wie auch alle andern Gesundheitsberufe wegen des dramatischen Fachkräftemangels von administrativen Lasten befreit werden müssen», so Yvonne Gilli weiter. Sie benötigten diese Zeit dringend für Patienten und Patientinnen. «Ansonsten können wir die qualitativ hochstehende Versorgung der Bevölkerung nicht mehr gewährleisten.»
Wer ein EPD eröffnen wolle, könne das heute schon bei jeder zertifizierten Stammgemeinschaft tun. «Es ist nicht Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte, elektronische Patientendossier für Patientinnen oder Patienten zu eröffnen», erklärt die FMH-Präsidentin. Jedoch sei es ihre Aufgabe, sich dem Patientendossier anzuschliessen. Damit könnten sie die Dokumente im Patientendossier lesen und neue hinzufügen.

AD Swiss Gemeinschaft

Laut Yvonne Gilli wird das beispielsweise durch den Anschluss an die AD Swiss Gemeinschaft ermöglicht. Im Unterschied zu Gemeinschaften müssten Stammgemeinschaften Patientinnen und Patienten eine Eröffnungsstelle sowie einen Zugang zum EPD anbieten.
Der Gesetzgeber habe sowohl die Möglichkeit des Beitritts zu einer Gemeinschaft als auch zu einer Stammgemeinschaft vorgesehen – eben, weil er bereits zu Beginn zwischen den Aufgaben der Gesundheitsfachpersonen und der Bewirtschaftung der Eröffnung sowie administrativen Pflege des Dossiers für Patientinnen und Patienten differenzierte.
Schliesslich gibt die St.Gallerin auch noch zu bedenken, dass sich Gesundheitsfachpersonen einig seien, dass das EPD in seiner bisherigen statischen Ausgestaltung nicht auf die Optimierung der Behandlungsprozesse ausgelegt sei.

Beträchtlicher Aufwand

Der administrative Zusatzaufwand für die Gesundheitsfachpersonen zur Bedienung seien beträchtlich. «Die digitale Transformation in der Gesundheitsversorgung wird aber nur dort erfolgreich sein, wo einerseits die Behandlungsqualität und Patientensicherheit erhöht und andererseits die Effizienz in der Gesundheitsversorgung verbessert wird.»
Die Konsumentenschützerin Sara Stalder hielt der FMH ausserdem vor, dass sie die angelaufene Informationskampagne des Bundesamts für Gesundheit (BAG) nicht unterstütze. Yvonne Gilli sagt dazu, die Kampagne des BAG sei eine reine Werbekampagne für ein EPD, «das in der heute vorhandenen Ausgestaltung weder die Patientensicherheit erhöht noch für die Ärzteschaft nutzenbringend ist.»
Die FMH begrüsse aus diesen Gründen, dass mit der laufenden Gesetzesrevision (EPDG) eine Verbesserung des EPD angestrebt werden soll. Man werde ihre Expertise aktiv in den Prozess einbringen. «Die FMH konzentriert sich deshalb auf die Begleitung der laufenden Verbesserungen.»
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