Impressum

Medinside versorgt das Schweizer Gesundheitswesen laufend mit aktuellen Nachrichten und Analysen. Medinside recherchiert, informiert und hinterfragt kritisch.

Mitarbeitende der Redaktion:

Anna Birkenmeier (ab), Redaktorin

Claude Chatelain (cch), Redaktor

Esther Diener-Morscher (em), Redaktorin

Ralph Pöhner (rap), Chefredaktor

Verlag:

Stephan Meier-Koll, Head of Sales Medinside

Wie Sie uns erreichen

Um Spam zu vermeiden, hier die Syntax unserer E-Mail-Adressen: Vorname-Punkt-Name@medinside.ch Beispiel: hans.musterfrau@medinside.ch.

Anfragen zu Werbung an stephan.meier-koll@medinside.ch und allem Administrativem an info(at)medinside.ch.

Pressemitteilungen, Einladung zu Pressekonferenzen und alle Korrespondenz an die Redaktion: info(at)medinside.ch

Redaktionsstatut

Die wenigsten Fachpublikationen besitzen ein Redaktionsstatut. Dies ist bedauerlich, wird doch die Glaubwürdigkeit von Fachpublikationen durch die unscharfe Trennung von Redaktion und Inserateverkauf und von redaktionellem Inhalt und Werbung zunehmend beschädigt.

Deshalb hier eine Kurzfassung der verbindlichen Grundsätze, zu denen sich alle Mitarbeitenden von Medinside wie auch der Verlag verpflichten.

  1. Die Redaktion wie auch der Verlag von Medinside orientiert sich an der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» des Schweizer Presserats und an den dazu gehörenden «Richtlinien». Die Richtlinien zur Erklärung gelten für alle redaktionellen Mitarbeitenden von Medinside wie auch für den Verlag.
  2. Journalisten, die für Medinside arbeiten, trennen strikte zwischen der beruflichen Tätigkeit als Journalist und den Interessen von Werbekunden.
  3. Geschenke mit einem Wert von mehr als 30 Franken werden grundsätzlich abgelehnt. Ausgenommen sind für den Beruf nützliche Dinge wie Schreibutensilien, Computerperipherie, Taschen etc. sowie branchenübliche Reisen an Presseanlässe (Unterkunft, Verpflegung etc.). Es ist Mitarbeitenden von Medinside nach Absprache mit dem Verlag erlaubt, Privilegien in Zusammenhang mit Presseanlässen (z.B. Verlängerung des Hotelaufenthalts) anzunehmen. Alle oben erwähnten Ausnahmen gelten aber nur, wenn sie der Presse allgemein gelten und nicht der Beeinflussung einer einzelnen Person dienen.
  4. Der Besitz von Wertpapieren, die in Zusammenhang mit der Berichterstattung stehen könnten, ist gegenüber dem Verlag und der Leserschaft offenzulegen. Dies geschieht mit einer Schlussbemerkung unter jeder Nachricht oder Artikel in der Art von: «Der Autor besitzt Aktien von xy». Regelmässige Mitarbeitende von Medinside dürfen keine Wertpapiere von Firmen besitzen, über deren Marktumfeld sie berichten.
  5. Mitarbeitende der Redaktion von Medinside lassen sich durch persönliche Freundschaften innerhalb der Branche (die zwangsläufig durch die Berufstätigkeit entstehen) nicht beeinflussen.
  6. Alle Interessenbindungen (Verwandtschaft, Besitz von Wertpapieren, sehr enge Freundschaften), sind gegenüber den Leserinnen und Lesern offenzulegen.
  7. Die Redaktion von Medinside wendet die neue deutsche Rechtschreibung an, soweit dies sinnvoll ist.