Als der Nationalrat in der zurückliegenden Frühjahrssession über eine Lockerung des Vertragszwangs debattierte, erklärte SPV-Nationalrat Thomas de Courten, die vor drei Jahren in Kraft getretenen kantonalen Zulassungsbeschränkungen hätten nicht den gewünschten Effekt erzielt.
Nicht erfüllt
Der
«Beobachter» scheint dem Baselbieter Gesundheitspolitiker recht zu geben. Laut seinen Recherchen arbeiten im Kanton Aargau – trotz geltender Höchstzahlen in der Augenheilkunde – weiterhin laufend neue ausländische Augenärzte ambulant. Dies, obwohl viele von ihnen zuvor nie in der Schweiz tätig waren und die Voraussetzungen für eine Berufsausübungsbewilligung nicht erfüllen.
Im Fokus stehen dabei die auf Augenheilkunde spezialisierten Pallas-Kliniken. Christian Prochaska ist Leiter Sektion Bewilligungen und Aufsicht im Aargauer Gesundheitsdepartement. Er sagte dem «Beobachter»: «Nach einer Aufsichtsanzeige Anfang 2025 hat die Abteilung Gesundheit ein Aufsichtsverfahren eingeleitet». Untersucht wird, ob die Pallas-Kliniken gegen Bundesrecht oder kantonale Vorschriften verstossen haben.
Operieren Ja; abrechnen Nein
Die betroffenen ausländischen Ärzte sind zwar ambulant tätig, dürfen jedoch wegen der genannten Zulassungsbeschränkung nicht direkt über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen. Dafür müssten sie mindestens drei Jahre an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz gearbeitet haben – was sie offenbar in den Pallas-Kliniken tun.
Das bedeutet: Die Ärzte operieren ambulant, verfügen aber nicht über eine eigene Berufsausübungsbewilligung. Die Abrechnung erfolgt stattdessen über ihre Vorgesetzten, die entsprechend zugelassen sind.
Nur unter Aufsicht
Allerdings müssen solche Eingriffe «unter Aufsicht und Verantwortung in räumlicher Nähe» eines zugelassenen Leistungserbringers erfolgen – was auch immer das im konkreten Fall bedeutet. Ob die Pallas-Kliniken diese Vorgaben auch wirklich erfüllen?
Kemal Tasdemir, General Counsel der Pallas-Kliniken, betont gegenüber dem «Beobachter»: «Selbstverständlich respektieren wir sämtliche Vorgaben und halten uns konsequent an die kantonalen Regelungen.»