Die französische Nationalversammlung stimmte letzte Woche für einen Gesetzentwurf, der eine Mindestzahl von Pflegekräften pro
Krankenhauspatient vorschreibt. Das Resultat war sehr eindeutig, und somit ist das Gesetz nun endgültig vom Parlament verabschiedet, da der Senat – also die kleine Kammer – das Anliegen bereits vor zwei Jahren durchgewunken hatte.
Quoten nach Fachrichtung
Das Gesetz sieht die Einführung von Quoten für Pflegekräfte nach Fachrichtung vor. Sie sollen für Pflegefachleute, Pflegehelferinnen und -helfer sowie andere für andere paramedizinische und pflegerische Berufe gelten. Diese Quoten werden nun von der unabhängigen Behörde Haute Autorité de Santé festgelegt.
Laut dem Gesetzestext müssen die «Haute Autorité» dabei «die mit der Tätigkeit verbundene Pflegelast» berücksichtigen und gleichzeitig «den spezifischen Bedarf aufgrund der Spezialisierung und der Grösse der Einrichtung» berücksichtigen. Die Behörde hat nun zwei Jahre Zeit, um diese Quoten festzulegen, die dann wiederum für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig sein sollen.
Eine «Investitionsausgabe»
Das Ziel des neuen Gesetzes ist klar: Die Qualität der Pflege soll verbessert, die Attraktivität der Pflegeberufe gesteigert und das oft überlastete Personal soll unterstützt werden.
Es geht auf einen von der sozialistischen Fraktion eingebrachten Antrag zurück und wird als «Investitionsausgabe» bezeichnet: Denn die Quoten sollen «eine frühere Behandlung» und «kürzere Aufenthalte» im Spital dank «schnellerer Heilung» ermöglichen. Obendrein sollen sie helfen, das Risiko nosokomialer Krankheiten und von Komplikationen verringern.
«Diese Verhältnisse gibt es bereits in anderen Ländern», erklärte Guillaume Garot (Parti Socialiste) vor der Nationalversammlung. «Es ist
in Kalifornien der Fall und auch in Australien im
Bundesstaat Queensland.» Garot fügte hinzu: «In diesen Staaten ist die Wirksamkeit nachgewiesen. Die Kennzahlen führten zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit zu einer Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung. Und die Ergebnisse sind auch wirtschaftlich überzeugend, weil sie letztendlich zu Einsparungen führen.»
Und in der Schweiz?
In der Schweiz gibt es kein Gesetz, das ein festes Verhältnis zwischen der Anzahl der Pflegekräfte und der Anzahl der Patienten vorschreibt. Angesichts der unterschiedlichen klinischen Situationen und Versorgungsstrukturen
war der Bundesrat der Ansicht, dass solch eine Quote zu kompliziert wäre. Die Bestimmung der Anzahl und des Qualifikationsniveaus der Gesundheitsfachkräfte würde ohnehin in den Zuständigkeitsbereich der Kantone oder der dort kontrollierten Gesundheitseinrichtungen fallen. Diese Parameter müssten an die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Bevölkerung angepasst werden.
Darüber hinaus erinnerte die
Gesundheitsdirektoren-Konferenz daran, dass nach dem im November 2021 verabschiedeten Verfassungsartikel 117b der Bund und die Kantone die Aufgabe haben, eine ausreichende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen zu gewährleisten – ohne jedoch spezifische Quoten vorzuschreiben.
Gesundheitsobservatorium Obsan liefert Vergleichszahlen zur Nurse-to-Patient-Ratio, welche die Anzahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) des Pflege- und Betreuungspersonals aller Ausbildungsstufen pro 100 betreute Patienten angibt.
Anzahl VZÄ an Pflege- und Betreuungspersonal pro 100 Patienten in der Schweiz im Jahr 2022 - Spitäler und Kliniken
Source: OFS – Statistique administrative des hôpitaux (KS)
«Der Vorschlag, im Krankenhaus eine bestimmte Anzahl von Pflegekräften pro Patient einzusetzen, ist attraktiv»: «Franceinfo», «JT» von 8 Uhr, Ausgabe vom Donnerstag, 23. Januar 2025.