Höchstens noch 45-Stunden-Woche für Pflege

Der Bundesrat will fixe Zeitvorgaben im Pflegebereich gesetzlich verankern. Die Spitäler protestieren.

, 8. Mai 2024 um 13:45
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Die Pflegeinitiative - hier ein Unterstützungsanlass in Bern - zeigt nun Wirkung: Der Bundesrat bereitet ein Gesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege vor. | zvg
Heute müssen Pflegefachleute bis zu 50 Wochenstunden arbeiten. Das will der Bundesrat nicht mehr zulassen. Ein neues Gesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege sieht vor, dass nur noch 45 Stunden Höchstarbeitszeit erlaubt wären. Die Normalarbeitszeit muss zwischen 38 und 42 Stunden liegen.
Damit will der Bundesrat die Gesundheit der Pflegefachleute schützen. Das entsprechende Gesetz sandte er nun in die Vernehmlassung.

Dienstpläne vier Wochen im Voraus

Laut dem Entwurf müssen die Spitäler künftig die Dienstpläne mindestens vier Wochen im Voraus festlegen. Kurzfristige Anpassungen wären zwar weiterhin möglich, müssten aber mit einem zeitlichen oder finanziellen Ausgleich abgegolten werden. Je kurzfristiger der Arbeitseinsatz ist, desto höher soll der Ausgleich sein.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass er mit dem neuen Gesetz nur einzelne Punkte angehen kann. Deshalb müssen die Arbeitsbedingungen künftig auch mit Gesamtarbeitsverträgen festgelegt werden.

Abweichungen erlaubt oder nicht?

Dazu hat die Landesregierung zwei Varianten: Die von ihm bevorzugte Variante würde es erlauben, von den Vorgaben des neuen Bundesgesetzes abzuweichen. Die zweite Variante sieht vor, dass die neuen Vorgaben nicht unterschritten werden dürfen.
In knapp zwei Monaten, am 1. Juli, treten die ersten Massnahmen zur Erfüllung der Pflegeinitiative in Kraft. Dann startet die Ausbildungsoffensive, die der Bund zusammen mit den Kantonen während acht Jahren mit knapp einer Milliarde Franken finanziert.
Ausserdem können Pflegefachpersonen ab Juli bestimmte Leistungen ohne ärztliche Anordnung zulasten der Sozialversicherungen abrechnen. Es handelt sich um Abklärungen, Beratungen und Koordination sowie die Grundpflege.

H+ kritisiert

Der Spitalverband Hplus meldete umgehend Widerspruch an: Die Vorschläge des Bundesrats seien «unausgegoren». Die Ausbildungsoffensive sei zwar richtig, aber bringe in «der vorliegenden Form eine grosse finanzielle Mehrbelastung der Spitäler». Und die gesetzliche Regelung der Arbeitsbedingungen in einer bestimmten Branche widerspreche dem Prinzip der Sozialpartnerschaft.
Vor allem sei es prekär, «dass für keine dieser kostenintensiven Massnahmen eine zusätzliche Finanzierung seitens Gesetzgeber vorgesehen ist, und die Arbeitszeitreduktion den Fachkräftemangel noch verschärft.»
Diesen Punkt sichtet auch der SBK: Der Verband des Pflegepersonals begrüsst das neue Gesetz grundsätzlich. Aber: Dass der Bundesrat darauf verzichtet, die bedarfsgerechte Personalausstattung und die angemessene Finanzierung der Pflegeleistungen sicherzustellen, sei nicht akzeptabel. «Eine Pflege von hoher Qualität braucht genügend Personal auf allen Schichten, unabhängig vom Versorgungsbereich», sagt die Geschäftsführerin des SBK, Yvonne Ribi.
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