Der Luzerner Regierungsrat ermächtigt das Luzerner Kantonsspital (LUKS), den Namenszusatz «Universitäres Lehr- und Forschungsspital» zu verwenden. Damit werde die langjährige und erfolgreiche Lehr- und Forschungsleistung des LUKS gewürdigt,
so die Mitteilung.
«Durch unser Engagement in der Lehre und Forschung können wir einerseits medizinischen Nachwuchs ausbilden und anderseits Patientinnen und Patienten nach neusten medizinischen Erkenntnissen behandeln. Dies mit dem Ziel, die Qualität unserer Leistungen kontinuierlich zu erhöhen. Der Namenszusatz trägt diesem Anspruch Rechnung», freut sich Benno Fuchs, CEO des LUKS.
Der Namenswechsel sei daher nicht nur eine Formalität, sondern soll vorallem auch einen positiven Effekt im Bereich Arbeitgeberattraktivität und Reputation sowie beim Zugang zu Forschungsmitteln und für die Aushandlung der Basistarife haben.
Gemäss der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), soll die Bezeichnung «Universität» respektive «universitär» nur von zwei Typen von Spitälern im Namen geführt werden:
- Typ 1: Der Begriff «Universitätsspital» oder «Universitäre Klinik» soll für die Bezeichnung von Spitälern an Standorten verwendet werden, an denen die Universität eine akkreditierte universitäre Ausbildung mit Bachelor- und Master-Studiengang im Rahmen einer humanmedizinischen Vollfakultät anbietet.
- Typ 2: Der Begriff «Universitäres Lehrspital» soll für die Bezeichnung von Spitälern an Standorten verwendet werden, an denen die Universität eine akkreditierte universitäre Masterausbildung in Humanmedizin anbietet, das Angebot jedoch begrenzt ist (keine Vollfakultät). Durch die Masterausbildung erbringen die Spitäler umfangreiche Leistungen in der Lehre. Die Bezeichnung soll als Namenszusatz verwendet werden.
Seit Herbst 2020 nehmen pro Jahr rund 40 Studierende ihr Masterstudium Humanmedizin an der Universität Luzern auf. Dieser Joint Medical Master in Zusammenarbeit mit der Universität Zürich findet primär in der Versorgungsregion Zentralschweiz statt. Grösster und wichtigster Partner ist das Luzerner Kantonsspital (LUKS). Es fällt entsprechend in die Kategorie des Typs 2 und darf sich gemäss den Empfehlungen der SHK und GDK als «Universitäres Lehrspital» bezeichnen.
Aufgrund der zusätzlichen massgeblichen Forschungstätigkeit, die mit der eigenen Master-Ausbildung verbunden ist, hat der Regierungsrat entschieden, dass das LUKS in Abweichung zur Empfehlung der SHK/GDK den Namenszusatz «Universitäres Lehr- und Forschungsspital» statt «Universitäres Lehrspital» führen darf.
Der Entscheid erfolgte in Absprache mit dem Regierungsrat des Kantons St. Gallen, wo sich das Kantonsspital St. Gallen in der gleichen Situation befindet wie das LUKS. Aus dem Namenszusatz können keine rechtlichen oder finanziellen Ansprüche abgeleitet werden.