Während für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) im Wesentlichen die beiden grossen Verbände für ihre Mitglieder die Tarife aushandeln, sind die Tarifverhandlungen mit Spitälern im Bereich der Spitalkostenzusatzversicherung Sache der einzelnen Krankenversicherer.
Jeder verhandelt für sich und weiss offiziell nicht, wie viel die Mitbewerber zahlen. Nur kleinere und mittelgrosse Kassen haben sich für den Leistungseinkauf zusammengeschlossen.
Das führt unter anderem dazu, dass für einen und denselben operativen Eingriff die unterschiedlichsten Tarife bezahlt werden. Wie nicht anders zu erwarten, sind unter den Privatspitälern die Zürcher Hirslandenkliniken die teuersten.
Faktischer Kontrahierungszwang
Die grösste Spitalgruppe der Schweiz hat eine Machtposition. Die Krankenversicherer können es sich kaum erlauben, ihren Zusatzversicherten die Behandlung in Hirslandenkliniken zu verwehren. Der Preisüberwacher nannte dies kürzlich einen faktischen Kontrahierungszwang, dem die Krankenkassen bei den Zusatzversicherungen unterliegen. Und er sagte auch, dass gemäss seinen Analysen die Tarife für Spitalzusatzversicherungen «vermutungsweise flächendeckend überhöht» sind.
Der Kostenvergleich für eine Hüftoperation scheint diese These zumindest teilweise zu bestätigen. Deshalb die Frage an die Medienstelle der Hirslanden-Gruppe: «Wie begründen Sie, dass Hirslanden für einen Routineeingriff so viel mehr verlangt als vergleichbare Spitäler?
Offensichtlich taten sich die Kommunikationsprofis von Hirslanden mit der Antwort schwer. Mehrere Tage nach Einreichen der Frage sagten sie: «Beim Benchmarking muss Gleiches mit Gleichem verglichen werden. Ihr Vergleich zwischen völlig unterschiedlichen Leistungserbringern mit Unterschieden hinsichtlich der Qualität des medizinischen Angebots, der Infrastruktur sowie der Servicedienstleistungen erachten wir als wenig aussagekräftig und ist nicht sachdienlich», so die offizielle Stellungnahme.
Zudem erklärte Hirslanden, dass man es als «essentiell» erachte, dass die Qualität von medizinischen Leistungen plausibel verglichen werden. Gleiches gelte für Tarifvergleiche. «Sie sollen transparent und nachvollziehbar sein.»
Hoteltaxe von 800 Franken pro Nacht
Transparent und nachvollziebar? Ob das die Finanzmarktaufsicht (Finma) auch so sieht? Jedenfalls ist nicht einfach nachzuvollziehen, wie sich Hoteltaxen von über 800 Franken pro Nacht für die Halbprivatabteilung zuzüglich Baserate und exorbitante Arzthonorare rechtfertigen lassen.
Auch punkto Transparenz liegt einiges im Argen. Wie am Samstag
hier berichtet, stört sich nicht nur der Preisüberwacher an den VVG-Tarifen. Auch die Finma tut dies. Sie ist dieser Tage im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit bei diversen Krankenversicherern vorstellig geworden und hat einige Mängel entdeckt.
«Diverse Analysen der Finma haben gezeigt, dass viele Tarifverträge zwischen Krankenversicherern und Leistungserbringern – Ärzten und Spitälern – derart intransparent und heterogen sind, dass sie zu Fehlanreizen führen können und Spielraum für eine zu grosszügige Kostenüberwälzung von Leistungen auf die Krankenzusatzversicherung bieten», bestätigte ein Finma-Sprecher gegenüber Medinside.
Als Folge davon könnten die Krankenversicherer nicht effektiv kontrollieren, inwieweit die vergüteten Kosten im Verhältnis zu den tatsächlich erbrachten Zusatzleistungen angemessen seien. Eine Aussage, die beim Blick auf den Vergleich der Fallkosten mehr als plausibel erscheint.
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