Pflegeinitiative oder Gegenvorschlag? Das war vor dem Urnengang vom 28. November 2021 die grosse Frage. Der Gegenvorschlag habe den grossen Vorteil, so das Argument deren Befürworter, dass er sofort umgesetzt würde. Bis hingegen eine Verfassungsinitiative all die parlamentarischen Mühlen durchlaufen habe, verginge wertvolle Zeit.
Falsch, sagte Rudolf Strahm, alt-Nationalrat der SP und ehemaliger Preisüberwacher: Die bereits vorbereitete Ausbildungsoffensive liesse sich nach der Annahme der Pflegeinitiative als Gesetzesteil A in weniger als einem Jahr rasch angepasst umsetzen. «Sie ist ja unbestritten», schrieb er am 2. November 2021 in seiner Kolumne. Die komplizierteren Arbeits- und Lohnfragen, die regulatorisches Neuland beträfen, sollten mit den Verbänden ausgehandelt und danach getrennt als Gesetzesteil B in Kraft gesetzt werden.
Die Ausbildungsinitiative kommt zuerst
Genau das soll nun in die Tat umgesetzt werden, nachdem die Pflegeinitiative mit einem Ja-Anteil von 61 Prozent angenommen wurde: So hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom Mittwoch entschieden, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen.
Die Ausbildungsoffensive und die direkte Abrechnung, die bereits im indirekten Gegenvorschlag enthalten waren, sollen rasch und ohne erneute Vernehmlassung wiederaufgenommen werden. Rasch heisst nach offizieller Lesart, dass das Parlament die Botschaft spätestens in der Herbstsession beraten kann.
In der zweiten Etappe sollen dann die «anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen» umgesetzt werden.
Keine Vernehmlassung, aber eine Botschaft
Doch ganz ohne politische Hürden geht es nicht: Zwar wird auf eine Vernehmlassung verzichtet, dennoch hat das Innendepartement (EDI) aufgrund des bestehenden Gesetzesentwurfs eine Botschaft auszuarbeiten. Basierend darauf soll das Parlament mit der Beratung beginnen können.
Vor der Abstimmung erklärte SVP-Nationalrat Albert Rösti
hier in diesen Spalten: «Wenn die Initiative angenommen wird, dann wird in den nächsten Jahren mal nichts passieren, dann fängt die Diskussion im Parlament von vorne an.»
Nun, nicht ganz von vorne, weil zumindest punkto Ausbildungsoffensive auf eine Vernehmlassung verzichtet wird. Doch ohne Botschaft und der darauf folgenden Gesetzesgrundlage geht es nicht. Und so stellt sich die Frage, ob das Bundesparlament dann wirklich exakt das gleiche verabschieden wird, wie es im Gegenvorschlag vorgesehen war. «Ich bezweifle, dass das Parlament nochmals gleich grosszügig verfahren wird», sagte Senesuisse-Präsident Albert Rösti in besagtem Interview.
Wird es wieder eine Milliarde sein?
Eine Milliarde Franken hätten Bund und Kantone für die Ausbildungsoffensive aufwerfen müssen, wäre die Initiative abgelehnt und der Gegenvorschlag angenommen worden. Der Ständerat, der vorab die Interessen der Kantone vertritt, stellte sich vorerst gegen diesen üppigen Einsatz. Die Parlamentarier gingen davon aus, die Initianten würden ihre Initiative zurückziehen, wenn der Gegenvorschlag lukrativ daherkommt. Sie irrten sich.
«Der indirekte Gegenvorschlag ändert nichts an den Arbeitsbedingungen aller Pflegenden, die heute im Beruf arbeiten und er bietet keine Lösungen für eine bessere Personaldotation auf den Abteilungen», schrieb
hier Yvonne Ribi in einem Gastkommentar. Und gegenüber Tamedia erklärte die Geschäftsführerin des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachpersonen (SBK): «Was nützt die Milliarde, wenn das Personal nach der Ausbildung aussteigt?»
Das sagt der Berufsverband
Der Berufsverband der Pflegefachpersonen SBK unterstützt den Vorschlag, den bestehenden indirekten Gegenvorschlag mit der Ausbildungsoffensive und der eigenständigen Leistungserbringung rasch als Botschaft dem Parlament zu überweisen und auf eine Vernehmlassung zu verzichten.
Der SBK fordert aber eine höhere Verbindlichkeit für die zeitnahe Umsetzung der weiteren Kernforderungen der Pflegeinitiative. Es geht dabei um bessere Arbeitsbedingungen, genügend Pflegende pro Schicht und die damit verbundene angemessene Entschädigung der Pflegeleistungen.
Wie der SBK in einem Communiqué schreibt, seien entgegen der Aussage des Bundesrats die Zuständigkeiten in wichtigen Eckpunkten bereits heute klar in Bundeskompetenz. «Basis bilden das Arbeitsgesetz ArG und seine Verordnungen für die Arbeitsbedingungen, sowie das Krankenversicherungsgesetz KVG für die Forderungen nach genügend Pflegenden auf allen Schichten und die angemessene Entschädigung der Pflegeleistungen.»
Zudem brauche es Konkretisierungen der Verordnungen und der Bundesgesetze, die von den Kantonen umzusetzen seien.
Der SBK weist zudem darauf hin, dass die Übergangsbestimmungen des Verfassungsauftrags den Bundesrat verpflichten, «innerhalb von achtzehn Monaten nach Annahme von Artikel 117c durch Volk und Stände wirksame Massnahmen zur Behebung des Mangels an diplomierten Pflegefachpersonen» zu treffen.»