Gestützt auf einen Hinweis vom Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) hat der Preisüberwacher mehrere Einzelfälle sowie den Markt als solchen analysiert. Eine dieser Einzelfallprüfungen führte zu einer einvernehmlichen Regelung, in welcher sich die Spital STS AG zu einer Senkung der VVG-Tarife verpflichtete.
Dies erklärte Preisüberwacher Stefan Meierhans gegenüber
Medinside. Er sagte überdies, die Spitaltarife für Zusatzversicherte erachte er als missbräuchlich.
Die Verantwortlichen der Spitalgruppe Simmental-Thun-Saanenland sind logischerweise davon ausgegangen, dass der Preisüberwacher bei anderen Spitälern gleich verfährt. Das scheint nun aber nicht der Fall zu sein.
«Enorm ressourcen- und zeitaufwändig»
Als der Krankenzusatzversicherer Innova den Preisüberwacher über einen offensichtlich missbräuchlichen Vertrag der Klinik Seeschau am Bodensee aufmerksam machte, erhielt er als Antwort, dass Einzelfallprüfungen sich als «enorm ressourcen- und zeitaufwändig» erwiesen und bei den betroffenen Spitälern auf grossen Widerstand stiessen. Der Preisüberwacher habe deshalb entschieden, vorläufig keine Einzelfallprüfungen der VVG-Spitaltarife vorzunehmen.
Leistete Thun zu wenig Widerstand?
Die Thuner kommen sich nun veräppelt vor und sollen ziemlich hässig sein, wie aus ihrem Umfeld zu erfahren ist. Es macht den Anschein, dass sie im Unterschied zu anderen Spitälern keinen oder zu wenig Widerstand leisteten.
Von Bruno Guggisberg, dem CEO der Spital STS AG, wollte Medinside deshalb wissen, was er dazu sage, dass der Preisüberwacher vorläufig keine Einzelprüfungen der VVG-Spezialtarife vornehmen will. Via seine Leiterin Kommunikation liess er schriftlich ausrichten: «Dass die Preisüberwachung keine Einzelfallprüfungen vornehmen will/wird, ist neu für uns. Deswegen können wir diesbezüglich auch nicht Stellung beziehen.»
Widersprüchliche Aussagen
Vielleicht liegt das Missverständnis auf der Zeitachse. Der Preisüberwacher schreibt, «vorläufig» keine Einzelfallprüfungen vorzunehmen. In der einvernehmlichen Regelung zwischen dem Preisüberwacher und der Spital STS ist dagegen zu lesen: «Der Preisüberwacher ist gewillt, die Zusatzversicherungstarife in den nächsten drei Jahren auf breiter Front in einem Benchmarkverfahren anzugehen.» Die Regelung datiert vom 21. Januar 2020.
In der einvernehmlichen Regelung ist weiter zu lesen: «Unter der Prämisse, dass der Preisüberwacher auch gegenüber den anderen Spitälern tätig wird und sich das Vorgehen nicht auf die STS beschränkt, welche vergleichsweise niedrige Tarife verrechnet, ist STS - ohne Anerkennung eines Preismissbrauchs - einverstanden, die nachfolgende einvernehmliche Regelung einzugehen.»
Nun, nimmt man diesen Passus zum Nennwert, hätte die Spital STS Thun AG ihre Tarife nicht senken müssen, da ja die oben genannte Prämisse nicht erfüllt ist. Die einvernehmliche Regelung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft und ist ab diesem Zeitpunkt auf drei Jahre befristet.