Ukrainische Ärztin darf nicht in Praxis arbeiten – trotz Spitalerfahrung in der Schweiz

Kantonales Recht verhindert, dass eine erfahrene Ärztin aus der Ukraine in einer Kinderarztpraxis arbeitet – obwohl sie im Spital Triemli bereits tätig ist.

, 23. April 2025 um 06:01
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Kinderarzt Andreas Locher aus Stäfa kann die Haltung des Kantons nicht nachvollziehen. Bild: PD
Die Zulassungsbeschränkungen für ausländische Ärztinnen und Ärzte gab in der zurückliegenden Frühjahrssession verschiedentlich zu reden.
Gemäss geltendem Gesetz, das seit drei Jahren in Kraft ist, dürfen ausländische Medizinerinnen und Mediziner nur dann zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen, wenn sie zuvor mindestens drei Jahre an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz gearbeitet haben.
Ausnahmen gelten lediglich für die Allgemeinmedizin, die Kinder- und Jugendmedizin sowie die Kinder- und Jugendpsychiatrie und - psychotherapie.

Gesucht: Kinderärztin

Der Kinderarzt Andreas Locher aus Stäfa sucht dringend eine Nachfolge für seinen verstorbenen Praxispartner – und hat diese in einer ukrainischen Ärztin gefunden.
Doch obwohl sie derzeit im Stadtspital Triemli arbeitet und zuvor in der Pädiatrie des Spitals Zollikerberg tätig war, darf er sie nicht anstellen, wie die Zürichsee-Zeitung berichtet.

Diplom nicht anerkannt

Grund dafür ist nicht die gesetzliche Zulassungsregel, sondern das Diplom, das sie in der Ukraine erworben hat und hierzulande nicht anerkannt ist.
Ob beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen eine universitäre Medizinalperson mit einem registrierten Diplom im Kanton tätig sein darf, regelt das kantonale Recht.

Spital Ja; Praxis Nein

Im Kanton Zürich ist die Verordnung über die universitären Medizinberufe (MedBV) massgebend. Demzufolge können ukrainische Ärzte in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Polikliniken tätig sein, nicht aber in Arztpraxen.
Nach Auskunft der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich ist diese Einschränkung notwendig, weil nur in Spitälern eine umfassende Aufsicht über Personen mit nicht anerkanntem Diplom sichergestellt werden könne.
Andreas Locher kann diese Argumentation nicht nachvollziehen. Wegen Ferienabwesenheit war er für eine Stellungnahme nicht erreichbar, doch in der Zürichsee-Zeitung äussert er sein Unverständnis: «Im Spital werden unerfahrene Assistenzärzte oftmals sich selber überlassen – etwa in unterbesetzten Nachtschichten.»
Er habe das zu seiner Zeit selber erlebt. «Ich mit meiner Praxis dagegen habe einen Ruf, ja meine Existenz zu verlieren, wenn etwas schieflaufen würde.» Entsprechend eng würde er eine Kollegin mit nicht anerkanntem Diplom begleiten.
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