«Impfschäden»: Ein Update in Sachen Strafanzeigen gegen Swissmedic und Ärzte

Der Prozess betreffend die Strafanzeigen gegen impfende Ärzte und Swissmedic kommt zögernd voran. Inzwischen hat eine Einvernahme eines mutmasslichen Impfopfers stattgefunden.

, 9. März 2023 um 06:18
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Symbolbild Freepik
Während sich Biontech Mitte März einem ersten Zivilprozess wegen möglicher Impfschäden vor einem deutschen Gericht stellen muss, ist es bezüglich der sechs angeblichen Impfopfern und anderen Personen in der Schweiz ruhig geworden.
Diese hatten schweizweit für Schlagzeilen gesorgt, weil sie, vertreten durch Rechtsanwälte der Zürcher Anwaltskanzlei Kruse Law, gegen die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte Swissmedic und impfende Ärzte Strafanzeige erstattet hatten.
Die Klägerinnen und Kläger werfen den angezeigten Personen unter anderem schwere und dauerhafte Verletzungen grundlegender heilmittelrechtlicher Sorgfaltspflichten vor.

Strafanzeigen aufgeteilt

Inzwischen sind einige Monate vergangen. Die Angelegenheit kommt offenbar nur zögernd voran, weil die Zuständigkeiten zuerst geklärt werden mussten.
Zur Erklärung: Die Strafanzeige vom 14. Juli umfasst über 300 Seiten. Darin fliessen die Sachverhalte der Klägerschaft ineinander: Swissmedic wird unter anderem vorgeworfen, die mRNA-«Impfstoffe» ohne ausreichende Rechtsgrundlage zugelassen und die Bevölkerung bezüglich Nutzen und Risiken irreführend informiert zu haben.
Ohne die Zulassung durch Swissmedic hätten die Ärzte nie geimpft. Insofern trägt die Behörde in den Augen der Klägerschaft den Elefantenanteil des «Schlamassels».
Den impfenden Ärzten wiederum wird vorgeworfen, ihre Patientinnen und Patienten ungenügend bis gar nicht über die mRNA-«Impfstoffe» und die möglichen Nebenwirkungen informiert zu haben.
Inzwischen wurde die Strafanzeige von den zuständigen Behörden aufgeteilt. Es wird nun in eine
  • Strafanzeige gegen Swissmedic und
  • Strafanzeigen gegen die «impfenden» Ärzte
unterschieden, weil sie in andere Zuständigkeiten fallen.

Erste Einvernahme stattgefunden

«Hinsichtlich den Strafanzeigen gegen impfende Ärzte haben sich erste kantonale Staatsanwaltschaften für zuständig erklärt. In einem Kanton wurde das Verfahren eröffnet. Bei den weiteren Kantonen, in denen Strafanzeigen gegen impfende Ärzte eingereicht wurden, haben wir im Rahmen einer schriftlichen Eingabe nachgehakt und uns nach dem Stand des Verfahrens erkundigt», erklärt Markus Zollinger, Rechtsanwalt bei Kruse Law, gegenüber Medinside.
Im Kanton, in welchem das Verfahren gegen die «impfende» Ärzteschaft eröffnet wurde, hat die erste Einvernahme des dort betroffenen Impfopfers stattgefunden.
Dass bei Strafanzeigen von Privatpersonen die Klägerin vor den allfällig Beschuldigten befragt wird, entspricht dem Standard-Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Für Markus Zollinger sind die Chancen der Klägerin nach der ersten Einvernahme intakt.

Swissmedic: Zuständigkeit wohl unklar

Betreffend die Strafanzeige gegen Swissmedic sei eines vorweg genommen: Diese Strafanzeige richtet sich nicht gegen die Behörde selbst, sondern gegen vereinzelte Mitarbeitende. «Hier ist ein seit August 2022 laufender Zuständigkeitsstreit zwischen Kantonen und Bund festzustellen», so Zollinger.
Tatsächlich sei diese Frage juristisch äusserst komplex. «Und es ist leider nicht ganz unerwartet noch zu keinem diesbezüglichen Entscheid gekommen. Auch hier haben wir im Rahmen einer schriftlichen Eingabe nachgehakt und eine mögliche Lösung aufgezeigt.»

Der steinige Weg zur Anerkennung eines «Impfschadens»

Abzugrenzen von den Strafverfahren gegen die «impfenden» Ärzte und Swissmedic sind die Verfahren zur Durchsetzung von Schadenersatz und Genugtuung: Auch hier sei die Rechtslage kompliziert. Zollinger erklärt:
  • Wer von einem Hausarzt geimpft wurde, der kann seinen Schaden im Rahmen der Strafverfahren geltend machen (Adhäsionsklage).
  • Wer hingegen in einem kantonalen Impfzentrum die mRNA-Injektionen erhalten hat, muss separat gegen den verantwortlichen Kanton klagen (Staatshaftungsklage).
Erst wenn diese Wege erfolglos ausgeschöpft oder aussichtslos sind, ist es subsidiär möglich, gestützt auf Art. 63 ff. Epidemiengesetz (EpG) gegen den Bund zu klagen (subsidiäre Staatshaftung).
«Das ist wohl in vielen Fällen einer der Gründe, weshalb das EDI bisher alle entsprechenden Gesuche zurückgewiesen hat», vermutet Zollinger. Zur Erinnerung: 245 Personen hatten vom Bund eine Entschädigung wegen möglichen Schäden im Zusammenhang mit der Covid-Impfung gefordert. Das berichtete unter anderem der «Tagesanzeiger».
Der Weg zur Anerkennung eines «Impfschadens» und einer entsprechenden Entschädigung sei demnach äusserst beschwerlich.
«Diese vielen Hürden sind eine unhaltbare Zumutung für die Betroffenen, die ohnehin schon jeden Tag schwer zu kämpfen haben. Solidarität mit den Impfopfern sieht definitiv anders aus – die Politik muss hier endlich nachbessern und den Impfopfern effektiv helfen», betont Zollinger.
Es brauche endlich offizielle Anlaufstellen für Impfopfer, eine rigorose öffentliche Aufarbeitung und tiefere Hürden bei der subsidiären Staatshaftung.

Lesen Sie zum Thema:

Covid-Vakzin: Nun gibt es eine Anlaufstelle für mutmassliche Impfopfer in Luzern
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