Das Kantonsspital Obwalden soll eine Tochter der Luks Gruppe werden

Das Kantonsspital Obwalden und die Luks Gruppe streben einen Spitalverbund an. Mit einer Absichtserklärung wurden die Rahmenbedingungen für eine künftige Verbundlösung geschaffen.

, 1. Mai 2023 um 10:06
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Der Bettentrakt des Kantonsspitals Obwalden. | zvg
Das Kantonsspital Obwalden (KSOW) und die Luzerner Kantonsspital Gruppe (Luks Gruppe) visieren einen Spitalverbund an. Ziel ist es, den Spitalstandort Obwalden längerfristig zu sichern.
Um die Rahmenbedingungen für eine künftige Verbundlösung zu schaffen, wurde auf Initiative des Regierungsrats des Kantons Obwalden zusammen mit der Luks Gruppe eine Vorstudie (Projekt Klug) erstellt.

Die Klug-Partner

Die Klug-Partner setzen sich aus dem KSOW und der Luks Gruppe sowie aus den direkt betroffenen Kantonen Obwalden, Luzern und Nidwalden zusammen.
Die Vorstudie Klug sei eine erste, gemeinsame Sicht auf das Thema «Mögliche Zusammenführung von KSOW und Luks Gruppe», ist einem gemeinsamen Communiqué zu entnehmen.

Absichtserklärung unterzeichnet

Um die Vorstudien-Inhalte detailliert weiterzuentwickeln, haben die Klug-Partner nun eine Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) erarbeitet und unterzeichnet. Die Kantonsregierungen Luzern und Nidwalden haben die Rahmenbedingungen zustimmend zur Kenntnis genommen.
Ziel unter anderem ist es, das KSOW (ohne Immobilien) in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft zu überführen. Die Luks Gruppe soll 60 Prozent der entsprechenden Aktien übernehmen; 40 Prozent hält der Kanton Obwalden.
Weiter ist beabsichtigt, dass das KSOW fünf Jahre nach der Unterzeichnung des Rahmenvertrages als Tochterunternehmen der Luks Gruppe geführt wird.

Die Inhalte der Absichtserklärung zum Spitalverbund

  1. Der Kanton Obwalden und die Luks Gruppe streben eine gemeinsame Spitalversorgung bzw. die Zusammenführung des KSOW und der Luks Gruppe an.
  2. Die akutsomatische Versorgung für die Bevölkerung des Kantons Obwalden soll eine hohe Qualität aufweisen und möglichst wirtschaftlich und wohnortsnah erbracht werden. Um dies zu erreichen, muss das Angebot innerhalb des Verbundes abgestimmt sein. Die Notfallversorgung 7/24 ist sichergestellt.
  3. Die Vertragsparteien planen die Zusammenführung des KSOW mit der Luks. In einem ersten Schritt – noch vor der rechtlichen Integration des KSOW in die Gruppe – soll die Zusammenarbeit der beiden Spitalunternehmen durch einen Rahmenvertrag geregelt und wo sinnvoll und möglich intensiviert werden.
  4. Es ist beabsichtigt, dass fünf Jahre nach der Unterzeichnung des Rahmenvertrages das KSOW als Tochterunternehmen der Luks geführt wird. Ab diesem Zeitpunkt wird das KSOW in die Organisationsstruktur der Gruppe integriert. Anschliessend ist das KSOW in die weiteren Luks-Strukturen und -Prozesse einzubinden.
  5. Das Zielbild der Zusammenführung KSOW und Luks Gruppe lautet:
  • Der Kanton Obwalden bestellt bei der Luks Gruppe die für den Spitalstandort Sarnen gewünschte akutsomatische Versorgungsleistung. Er sieht vor, dass am Standort Sarnen weiterhin stationäre und ambulante Leistungen angeboten werden.
  • Die Luks Gruppe stellt die vom Kanton Obwalden gewünschte Versorgung am Standort Sarnen sicher, sofern die einzelnen bestellten Leistungen die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) erfüllen und die erforderlichen Fachkräfte verfügbar sind.
  • Die erbrachten Leistungen müssen entweder durch die ordentliche Abgeltung der Versicherer und Kantone finanziert oder durch gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) des Kantons Obwalden finanziell gedeckt sein.
  • Das KSOW (exkl. Immobilien) ist in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft zu überführen. Die Luks Gruppe übernimmt 60 Prozent der entsprechenden Aktien. 40 Prozent hält der Kanton Obwalden. Die Beziehung der Aktionäre wird mit einem Aktionärsbindungsvertrag (ABV) geregelt.
  • Die Spitalimmobilien am Standort Sarnen werden in eine Spital-Immobilien-Gesellschaft überführt, welche zu 100 Prozent dem Kanton Obwalden gehört.

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