Krankenkassen zahlen neu vorsorgliche Brustentfernung

Frauen mit Hochrisikogenen können sich künftig auf Kosten der Krankenkasse die Brüste oder den Eierstock entfernen lassen.

, 3. Januar 2024 um 11:32
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Symbolbild: Anna Tarazevich
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt neue Leistungen: Die vorsorgliche operative Entfernung der Brust, der Eierstöcke oder der Eileiter sind Massnahmen zur Vorbeugung von Krebs.

Hochrisiko gilt für mehr Genmutationen

Bisher haben die Kassen diese Operationen nur bei zwei speziellen Genmutationen bezahlt. Es gibt aber weitere Hochrisikogene. Künftig wird die Entfernung auch bei diesen Genen bezahlt.
Allerdings braucht es eine genetische Beratung, damit die Krankenkasse die Kosten vergütet.

Vorbeugung von HIV-Infektionen

In einem halben Jahr übernehmen die Kassen ausserdem die Leistungen der so genannten HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP) bei Personen mit stark erhöhtem Risiko.
Dass die Krankenkassen diese Prophylaxe übernehmen, ist vorerst bis Ende 2026 befristet. In dieser Zeit wird untersucht, wie viele Personen die Prophylaxe nutzen und ob das Auswirkungen auf die Infektionszahlen hat.

Telemedizinprogramme gegen Herzschwäche

Ab dem 1. April 2024 werden für Patienten mit fortgeschrittener chronischer Herzschwäche die Kosten der Betreuung mittels Telemedizinprogrammen übernommen.
Die Programme erfassen unter anderem täglich das Körpergewicht, schulen die Patienten zu den Medikamenten, der Vorbeugung und den Bewältigungsstrategien und sorgen dafür, dass Fachpersonen abklären, wenn kritische Veränderungen bemerkt werden.

Absage an minimalinvasive Glukom-Chirurgie

Abgelehnt hat der Bundesrat den Antrag, dass die Kassen auch die minimalinvasive Glaukom-Chirurgie (MIGS) zahlen müssen. Unter MIGS versteht man eine Reihe von Leistungen zur Therapie des Grünen Stars. Es gibt zu wenig Daten daüber, dass die MIGS wirksam, zuverlässig und wirtschaftlich seien.
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