«Vor jeder Pension klären wir ab, ob eine Weiterbeschäftigung gegenseitig gewünscht wird und auch aus gesundheitlicher Sicht Sinn macht», sagt Pflegheheim-Leiter Urs Schenker.
Nur geschehe das in der Realität kaum. Einerseits sei nur eine Minderheit der Schweizer Firmen dazu bereit. Andererseits sei auch das Interesse der Senioren daran eher gering, schreiben die Autoren in ihrem Papier.
Einjahresverträge mit Kündigungsfrist
Dass dies in der Praxis aber durchaus gut funktionieren kann, zeigt ein Beispiel der Langzeitpflege aus dem Kanton Aargau. Wer
im Pflegeheim Sennhof in Vordemwald im Bezirk Zofingen arbeitet und demnächst vor der Pension steht, muss nicht zwingend aufhören.
«Vor jeder Pension klären wir ab, ob eine Weiterbeschäftigung gegenseitig gewünscht wird und auch aus gesundheitlicher Sicht Sinn macht», sagt Pflegeheimleiter Urs Schenker
gegenüber dem «Zofinger Tagblatt». Danach werde ein Einjahresvertrag mit einmonatiger Kündigungsfrist unterzeichnet.
«Pflege ist viel mehr eine Berufung als ein Beruf»
Zurzeit arbeiten im Pflegeheim fünf Angestellte, die entweder bereits pensioniert worden sind und weiter arbeiten, oder demnächst vor der Pension stehen und bereits einen Einjahresvertrag unterzeichnet haben. Die meisten sind in der Pflege tätig. Das Pflegeheim beschäftigt rund 170 Mitarbeitende.
«Pflege ist viel mehr eine Berufung als ein Beruf», sagt etwa Theres Bont der Zeitung. Sie hat bereits den zweiten Einjahresvertrag unterzeichnet. Bont gefalle die Arbeit nach wie vor. Seit ihrer Pension reduzierte sie das Pensum von 90 auf 40 Prozent.
Dieses Arbeits-Modell wird zunehmen
Auch der Seelsorger arbeitet aktuell über das Pensionsalter hinaus, als einziger Mann. Auch wenn im Sennhof niemand aus finanziellen Gründen den Ruhestand hinausschieben müsse, ist Pflegeheimleiter Urs Schenker sicher, dass diese Situation in Zukunft vermehrt auftreten könnte.
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