«Wieder mal trifft es die Frauen und die Hebammen», wird Helene Creo im «Bündner Tagblatt» zitiert. Sie arbeitet seit 50 Jahren als Hebamme im Kanton Glarus und ist Vizepräsidentin des Hebammenverbands Sektion Glarus. Sie ärgert sich darüber, dass die Regierung im Kanton Glarus den Hebammen die Entschädigung für den Pikettdienst streicht.
Zum Verständnis: Für den Pikettdienst ab der 37. Schwangerschaftswoche erhalten Hebammen eine einmalige Entschädigung. Im Kanton Glarus beträgt sie 500 Franken bei Hausgeburten und 250 Franken bei ambulanten Geburten.
Einmalige Pauschale
Der Betrag ist einmalig und unabhängig davon, ob nun das Kind in der 38. oder in der 42. Schwangerschaftswoche zur Welt kommt, ob also die Hebamme eine oder fünf Wochen auf Pikett sein muss.
Es geht hier allein um den Pikettdienst und nicht um die eigentliche Leistung von Hebammen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bezahlt wird.
Eltern können zahlen
Bisher zahlt der Kanton Glarus diese Entschädigung, wie das in gewissen anderen Kantonen ebenfalls gemacht wird. Weil der Kanton sparen muss, sollen künftig die Eltern für diese Kosten aufkommen.
Die Schweiz wäre nicht die Schweiz, wenn die Entschädigung für Pikettdienste von Kanton zu Kanton einheitlich wäre.
In Basel-Land zum Beispiel zahlt der Kanton für Hausgeburten mit Wochenbett 650 Franken; in Basel-Land hingegen wird die gleiche Leistung mit 400 Franken abgegolten.
Auch in den Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden zahlt der Kanton eine Entschädigung.
Je nach Gemeinde
Im Kanton Zürich gibts bei einer Hausgeburt 200 Franken; bei Hausgeburten plus Wochenbett 315 Franken. Wobei hier nicht der Kanton die Entschädigung übernimmt, sondern die Gemeinden. Aber nicht alle. Einige zahlen. Andere nicht.
Im Kanton Bern wiederum zahlt der Kanton nichts an den Pikettdienst der Hebammen. Und im Kanton Luzern ist es wie jetzt in Glarus. Früher zahlte er; heute nicht mehr.