Die hausärztlich koordinierte Versorgung ist die beste Betreuung für Patienten und Patientinnen mit vielen chronischen Krankheiten. Viele Hausarztpraxen sind aber randvoll und nehmen nur noch neue Patienten auf, wenn diese in einem Hausarztmodell versichert sind.
Chronisch Kranke können sich in diesen Modellen also den Zugang zu ihrer Hausärztin sichern. Doch das ist bei vielen Betagten noch nicht bekannt – auch wenn es diesen Herbst wieder ein wichtiges Thema bei der Wahl des Versicherungsproduktes sein wird.
Die Autoren
Felix Huber ist Präsident der Ärztenetze-Organisation Medix. Guido Klaus ist Head Public Affairs bei Medbase.
Wie können wir diesen Wechsel in die richtigen Hausarztmodelle noch fördern? Wir haben mit der Einführung des differenzierten Selbstbehaltes auf Originalmedikamente (40 Prozent versus 10 Prozent bei Generika) erlebt, wie fast alle Patienten und Patientinnen plötzlich Generika wollten. Das Gleiche könnte das Parlament beim Selbstbehalt in der Grundversicherung beschliessen.
Die heutigen 10 Prozent und maximal 700 Franken nach Bezahlung der Franchise sollen nur noch in alternativen Versicherungsmodellen mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers (sogenannte AVM’s) zum Zug kommen. In der Standardversicherung sollte der Selbstbehalt gleichzeitig auf 20 Prozent und maximal 1400 Franken angehoben werden.
Dann würde es für chronisch Kranken schlagartig klar, dass sie finanziell viel besser fahren, wenn sie ins Hausarztmodell wechseln.
«Sämtliche Organisationen, die sich heute mit der hausärztlich koordinierten Versorgung beschäftigen, haben diese Vorschläge wiederholt abgelehnt.»
Im Parlament liegen Vorstösse zur Anhebung der Franchise vor. Sozialpolitisch ist dies aber nicht sehr populär. Es wäre eleganter, stattdessen den differenzierten Selbstbehalt für AVM (10 versus 20 Prozent, 700 versus 1400 Franken) einzuführen. Die Gelegenheit dazu bietet sich im Rahmen der Diskussion zum Massnahmen-Paket 2, mit dem der Bundesrat die steigenden Kosten dämpfen will. Es befindet sich derzeit in der Differenzbereinigung.
Die bisherigen Vorschläge im Massnahmenpaket sehen unter anderem einen neuen Leistungserbringer für koordinierte Versorgung vor («Netzwerke zur koordinierten Versorgung»), ferner die Regulierung der Hausarztnetze mit neuen Vorschriften. Dies würde die bisherige erfolgreiche Entwicklung solcher alternativen Modelle gefährden und die Weiterentwicklung abwürgen.
Viele entscheidende Umsetzungsfragen im Bereich der Zulassung und Tarifierung bleiben unbeantwortet. Sämtliche Organisationen, die sich heute mit der hausärztlich koordinierten Versorgung beschäftigen, haben diese Vorschläge wiederholt abgelehnt und befürchten Fehlregulierung und Unsicherheiten für die Weiterentwicklung der integrierten Versorgung.
Das Massnahmenpaket 2
Im September 2022 lancierte der Bundesrat ein Paket mit Anpassungen des Krankenversicherungs-Gesetzes KVG. Ziel: «Die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auf das medizinisch begründbare Mass einzudämmen». Insgesamt sieht das Paket sieben Schritte vor.