Spital Einsiedeln schliesst Entlassungen nicht aus

Nach dem negativen Entscheid zur Kurzarbeitsentschädigung drohen dem Spital Einsiedeln laut eigenen Angaben Mindereinnahmen: rund eine Viertelmillion Franken pro Monat.

, 30. Juni 2020 um 07:03
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Das Spital Einsiedeln hat erst Anfang Juni einen Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung eingereicht. Dies sorgte für Erstaunen. Nun lehnt das Amt für Arbeit das Entschädigungsgesuch ab, wie der «Einsiedler Anzeiger» berichtet. 
Gründe sind unter anderem, dass die aktuell tiefen Fallzahlen «saisonal» bedingt seien und nicht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stünden. Und seit Ende April könnten Spitäler wieder sämtliche Eingriffe vornehmen.

«Punktuelle Entlassungen wahrscheinlich»

Für das Spital kommt dieser Entscheid «unerwartet», sagt Spitaldirektor Michael Mehner der Zeitung. Die Ablehnung werde die wirtschaftlich schwierige Situation des Spitals nochmals verschärfen. Finanziell drohten Mindereinnahmen von rund einer Viertelmillion Franken pro Monat.
Und: Durch die fehlende Unterstützung «sind punktuelle Entlassungen wahrscheinlich leider nicht zu vermeiden», sagt Mehner weiter. Die Spitalleitung sei bemüht, «Kündigungen so gut wie möglich zu vermeiden». Das Ameos Spital werde den Entscheid des Amts für Arbeit nun anfechten.

Hin und Her im Kanton Schwyz

In der Schweiz haben einige Spitäler Anträge auf Kurzarbeit gestellt, zum Teil mit unterschiedlichem Erfolg. Kriterien für die Bewilligung oder Ablehnung sind etwa die Rechtsform oder das (unmittelbare) Risiko eines Arbeitsplatzverlustes. 
Auch das Spital Schwyz hat einen Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung gestellt. Dieser wurde zuerst bewilligt, Ende Juni aber wieder rückgängig gemacht. Dies bestätigte das Spital gegenüber dem «Einsiedler Anzeiger», revidierte diese Aussage aber wieder, da inzwischen noch verschiedene Bestrebungen im Gange seien.
Generell hat ein Betrieb gemäss Gesetz Anspruch, wenn der Arbeitsausfall der Mitarbeitenden auf wirtschaftliche Gründe zurückzuführen, unvermeidbar und darüber hinaus ausserordentlich und vorübergehend ist. Betriebe hatten zudem Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung auf Grund der behördlichen Massnahme während des Corona-Lockdowns. Bei den Spitälern endete die Anordnung aber am 27. April 2020.
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