Das Bundesgerichtsurteil zu den Inkonvenienz-Entschädigungen im Notfallbereich könnte vielerorts Folgen die Versorgung verändern: Dies befanden viele Gesundheits-Profis in den letzten Tagen. Neben der Permanence in Winterthur, deren Fall nun höchstgerichtlich behandelt wurde, stand dabei auch der City Notfall in Bern im Fokus.
Denn hier forderten 26 Krankenkassen in zwei Verfahren insgesamt 1,54 Millionen Franken zurück: Das Praxis-Unternehmen habe diesen Betrag ab 2016 zuviel abgerechnet, weil es für Behandlungen am Abend oder am Wochenende die Dringlichkeits-Inkonvenienzpauschale F einsetzte. In zwei weiteren Entscheiden, die ebenfalls diese Woche veröffentlicht wurden, wies das Bundesgericht eine Teil-Verjährung der Kassen-Forderungen ab (BG-Entscheide
9C_663/2023 und
9C_664/2024).
«Das Geschäftsmodell ist in der heutigen Form kaum langfristig weiterzuführen»: So kommentierte Daniel Galli das Urteil
gegenüber der «Berner Zeitung»; Galli ist Leiter Management Services bei der Localmed & City Notfall AG.
Kantonsgelder?
Zwar müssten die konkreten Massnahmen noch eingehen geprüft werden – aber: «Ohne zusätzliche Finanzierungsquellen ist es allerdings wahrscheinlich, dass der City Notfall in Bern zukünftig bereits um 19 Uhr schliessen wird.»
Schliesslich seien die abendlichen Öffnungszeiten mit Mehrkosten verbunden. Denkbar sei allerdings auch, so Galli zur BZ, diese Zusatzkosten künftig zu decken, indem die Patienten im City Notfall einen zusätzlichen Betrag von 20 Franken bezahlen.
Auch Daniel Galli deutet an –
wie auch MFE-Co-Präsidentin Monika Reber –, dass die Kantone nun in die Pflicht geraten könnten und als Geldgeber fungieren könnten. «Der City Notfall in Bern wurde vor über 10 Jahren mit dem Ziel gegründet, die Notfallstationen zu entlasten und die Prämienkosten zu verringern.» Daher könne das Urteil daher den ganzen ärztlichen Notfalldienst aus dem Gleichgewicht bringen.