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Freiburger Spital erhält Zusatzbezeichnung
Neu darf sich das HFR «Universitäres Lehr- und Forschungsspital» nennen.
, 6. Juni 2024 um 07:27- Der Namenszusatz dürfe nicht mit dem Begriff «Universitätsspital» verwechselt werden. Bei Universitätsspitäler handelt es sich um medizinische Einrichtungen, an denen die Universitäten eine akkreditierte universitäre Ausbildung mit Bachelor- und Masterstudiengang einer humanmedizinischen Vollfakultät anbieten.
- Der Namenszusatz «Universitäres Spital» – wie beim HFR – soll für Spitäler an Standorten verwendet werden, an denen die Universität zwar eine akkreditierte universitäre Masterausbildung in Humanmedizin anbietet, das Angebot aber begrenzt ist.
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