Ab August gibt es nur noch Massnahmen für Ungeimpfte

Noch bis etwas Ende Juli will der Bundesrat vorsichtig mit neuen Erlaubnissen sein. Danach sollen nur noch Ungeimpfte eingeschränkt werden.

, 21. April 2021 um 14:14
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Bundesrat Alain Berset präsentiert drei Phasen: bis Ende Mai, bis Ende Juli und ab August. | Bundeshaus
Ab August rechnet der Bundesrat mit der dritten und letzten Phase der Pandemie, der Normalisierungsphase, wie er diese Phase nennt. Sie beginnt, sobald die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zu einer vollständigen Impfung erhalten hat. Das wird dann der Fall sein, wenn etwa 30 Prozent der Impfplätze frei bleiben. Dann sollen alle Einschränkungen schrittweise aufgehoben werden.

Viele Ungeimpfte

Bundesrat Alain Berset rechnet laut seinen Aussagen an der heutigen Pressekonferenz damit, dass selbst bei einer hohen Impfbereitschaft viele Personen ungeimpft bleiben werden.
Aus diesem Grund sei auch noch in der Normalisierungsphase ein rascher Anstieg der Fallzahlen und eine Überlastung des Gesundheitssystems möglich. Das will der Bundesrat auf jeden Fall verhindern.

Wieder zu Regeln zurück - aber nur Ungeimpfte

Er behält sich deshalb vor, Maskentragpflicht, Schutzkonzepte, Abstandregeln oder Kapazitätsbeschränkungen erneut einzuführen. Allerdings werden dann nicht mehr alle Personen davon betroffen sein.
Der Bundesrat will dann nur noch Regeln erlassen für Personen, die kein Covid-Zertifikat vorweisen können. Das heisst also: Allfällige Einschränkungen werden nur für Personen gelten, die weder geimpft noch genesen oder getestet sind.

Wie ein Eintrittsticket

Diskriminierung sei das nicht, betonte Alain Berset. Schon heute brauche man für ein Konzert oder einen Flug ein Ticket. Genau so funktioniere auch das Covid-Zertifikat: Als Zutrittserlaubnis für gewisse Aktivitäten.
Berset bestreitet, dass es sich bei solchen Regelungen letztlich um einen versteckten Impfzwang handle. Es bleibe für alle ein freier Entscheid, ob sie sich impfen lassen wollen oder nicht.

Diskriminierung von Geimpften?

Übrigens lasse sich die Frage der Diskriminierung auch in die umgekehrte Richtung stellen: «Sollen Geimpfte und Genesene unter Massnahmen leiden, die eigentlich nur Ungeimpfte einhalten müssten?»
Er stellte auch klar: «Früher oder später werden wir wohl alle mit dem Virus in Kontakt kommen: Entweder durch eine Impfung oder durch eine Ansteckung.»

Impfabstand von sechs Wochen nur bei Engpass

Vorläufig will der Bundesrat nichts am Abstand zwischen der ersten und der zweiten Impfung ändern. Es bleibt vorläufig bei vier Wochen. Eine längere Frist, etwas sechs Wochen, würde der Bundesrat nur festlegen, wenn es gravierende Impfstoff-Engpässe gäbe.
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