Ärzte-Pensionskasse schränkt Rentenbezug ein

Bei der Personalvorsorgestiftung PAT-BVG haben im letzten Jahr zwölf Personen einen Betrag von über 1,5 Millionen Franken als Rente bezogen. Ab 2021 wird das nicht mehr möglich sein.

, 9. März 2020 um 13:23
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«Schock für Pensionskassenrentenliebhaber», schreibt die A-B-C-News Ärzteberatung. Denn bei der Personalvorsorgestiftung der Ärzte und Tierärzte (PAT-BVG) mit Sitz in St. Gallen könne man bald nicht mehr das ganze Guthaben als Rente beziehen, sondern nur noch bis zu einem Kapital von 1,5 Millionen Franken. Wer über ein grösseres Vermögen verfügt, muss sich den Betrag, der die 1,5 Millionen Franken übersteigt, auf einen Schlag als Kapital auszahlen lassen.

Leiden auf hohem Niveau

Aber: Ist das wirklich ein Schock? Wird da nicht etwas gar reisserisch angerichtet? Man rechne: Bei einer Pensionierung mit 65 Jahren kommt bei der PAT-BVG ein Umwandlungssatz von 5,4 Prozent zur Anwendung. Bei einem Pensionskassenguthaben von 1,5 Millionen Franken ergeben sich daraus 81'000 Franken im Jahr; 6750 Franken im Monat.
Rechnet man die maximale AHV-Rente von 2370 Franken hinzu, so gibt das ein monatliches Renteneinkommen von 9120 Franken. Bei Verheirateten sind es noch mehr.

Der Schock kommt mit der Steuerrechnung

Einen Schock erleiden pensionierte Ärztinnen und Ärzte höchstens dann, wenn sie diese 9120 Franken als Einkommen versteuern müssen. Allein deshalb ziehen es die meisten vor, bei hohen Pensionskassenguthaben nur einen Teil als Rente zu beziehen und sich den Rest als Kapital auszahlen zu lassen.
Diese Kapitalauszahlung unterliegt zwar ebenfalls einer Steuer, die in gewissen Kantonen progressiv ausgestaltet ist. Doch diese einmalige Steuer steht in keinem Verhältnis zur wiederkehrenden Steuer, die auf einem so hohen Renteneinkommen abgeliefert werden muss.
Das VZ-Vermögenszentrum sagt es so: «Die Rente dient zur Absicherung der Existenz bis ins hohe Alter. Mit dem ausbezahlten Kapital können sie sich jederzeit Wünsche erfüllen.»

Verrentung von über 1 Million? Nein, danke

Heinz Wullschläger ist Geschäftsführer der VSAO-Stiftung für Selbständigerwerbende. Sie versichert Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte sowie Kliniken, also mehr oder weniger die gleiche Klientel wie die PAT-BVG. Er sagt: «Es kommt äusserst selten vor, dass eine Verrentung von über einer Million stattfindet.»
Bei der PAT-BVG hingegen sieht es leicht anders aus. Laut Andreas Frei, Leiter Vorsorge, gab es im zurückliegenden Jahr 12 Personen, die ihr Kapital von über 1,5 Millionen Franken als Rente bezogen haben. Gemessen an den 270 Pensionierungen sind das 4,4 Prozent. 
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