Bereits mehrere Kantone führen Listen von häufigen Operationen, die nur noch ambulant anstatt stationär durchgeführt werden dürfen. Dies, um teurere, stationäre Spitalaufenthalte zu verringern. Luzern machte den Anfang, es folgten die Kantone Zürich, Aargau, Zug und das Wallis mit 13 und 14 häufigen Eingriffen. Diesen Wildwuchs will der Bund mit einer einheitlichen Liste eindämmen.
Die Liste liegt bei den Leistungserbringern
Diese neue, schweizweit gültige Liste liegt bereits zur Konsultation bei Leistungserbringern und Kantonen, wie die
«NZZ» schreibt. Es handelt sich um eine 8er Liste, die von der Meniskus-Arthroskopie über die Mandelentfernung bis zur Hämorrhoiden-Operation reicht.
Laut der Zeitung dürfte Gesundheitsminister Alain Berset die Liste bald verbindlich einführen. «Die Festlegung einer künftigen Regelung durch das Departement des Innern ist im Frühjahr, die Inkrafttretung der Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) für Anfang 2019 vorgesehen», wird BAG-Sprecher Grégoire Gogniat dazu zitiert.
Die 8er Liste: Vorschläge des BAG
Quelle: NZZ / Santésuisse
Vorschläge der Kantone für «ambulant statt stationär»
Quelle: NZZ / Santésuisse
Kantone gewinnen, Krankenkassen verlieren
Die Kantone sind die Gewinner dieser Listen, die Krankenkassen die Verlierer. Dies darum, weil die Kantone bei stationären Eingriffen 55 Prozent der Kosten tragen. Bei ambulanten Eingriffen müssen die Krankenkassen allein zahlen. Welche finanziellen Nachteile den Krankenkassen dadurch erwachsen, zeigt die «NZZ» mit neuen Zahlen von
Santésuisse.
Der Krankenkassenverband hat auf Basis der Gesundheitsdaten des letzten Jahres berechnet, wie sich die Kosten voraussichtlich entwickeln, wenn die verschiedenen Listen zur Anwendung kommen. Wird die BAG-Liste mit acht Eingriffen umgesetzt, könnten im ganzen Gesundheitssystem rund 100 Millionen Franken eingespart werden. Die Krankenkassen und damit die Prämienzahler hätten eine Mehrbelastung von 9,8 Millionen Franken zu tragen.
Konsens für einheitliche Listen
Wenn man nur die Operationen anschaut, die über die BAG-Liste hinausgehen, ist laut Santésuisse nicht mit Einsparungen, sondern mit Mehrkosten für das ganze Gesundheitssystem zu rechnen. Dies darum, weil etwa das Einsetzen eines Herzkatheters ambulant deutlich teurer sei als bei einer stationären Behandlung. Ähnliches gilt für Herzschrittmacher. Diese zusätzlich analysierten Operationen aus den kantonalen Listen führten für die Krankenkassen zu Mehrkosten von 60 Millionen Franken.
Grundsätzlich befürworten die Krankenkassenverbände Santésuisse und Curafutura eine einheitliche Liste. Auch die kantonalen Gesundheitsdirektoren wollen eine einheitliche Liste. Selbst wenn die BAG-Liste in Kraft treten würde, könnten sie weiterhin Listen anwenden, die über die BAG-Liste hinausgehen. Von der Ärztevereinigung FMH ist bekannt, dass sie die Verlagerung von stationär zu ambulant unterstützt, sofern der Arzt die letzte Entscheidung treffen kann.
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