Dringend oder elektiv? Chirurgenverband warnt Ärzte

Derzeit müssen Schweizer Spitäler, Kliniken und Arztpraxen auf nicht dringende Eingriffe und Therapien verzichten. Der Chirurgenverband weist dabei auf die strafrechtlichen Folgen hin.

, 19. März 2020 um 11:02
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Operationen entgegen den Vorgaben des Bundesrates erfolgen «widerrechtlich». | Pixnio
Der Bundesrat hat die «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemie-Gesetz angeordnet. Die Bestimmungen gelten bis vorerst am 19. April 2020. Laut Verordnung müssen Spitäler, Kliniken und Arztpraxen «auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten.» Doch die Verordnung wird vor dem Hintergrund des medizinischen Beurteilungsspielraums unterschiedlich umgesetzt, was zu Unsicherheit führt.
Nun schaltet sich auch der Chirurgenverband Fmch mit einer Stellungnahme ein, die Medinside vorliegt. «Die Verordnung hält unmissverständlich fest, dass ALLE Wahl-Eingriffe nicht mehr durchgeführt werden dürfen, solange die Verordnung in Kraft ist, das heisst bis zum 19. April 2020», steht dort zu lesen. 

Verband nimmt die Ärzte in die Pflicht

Der Dachverband warnt seine 9'000 Mitglieder eindringlich vor den strafrechtlichen Folgen einer Übertretung der Verordnung. Und auch vor den zivilrechtlichen Folgen: «Wird eine Operation oder eine Intervention entgegen den Vorgaben der Verordnung durchgeführt, ist die ganze Behandlung widerrechtlich erfolgt.» 
Damit hafte, so die Fmch im Rundschreiben weiter, die Ärztin oder der Arzt auch für alle Folgen des Eingriffs. Auch für Komplikationen, die ohne Sorgfaltspflichtverletzung entstanden seien. Der Chirurgenverband bittet die Fachgesellschaften und Berufsverbände deshalb, die von Präsident Josef E. Brandenberg unterzeichnete Mitteilung umgehend an die 20 Fachgesellschaften und Berufsverbände weiter zu leiten.  

Muss ein Notfall-Eingriff sein

Die Fmch ruft zudem auf, die Notfallversorgung in allen Fachgebieten und die Stellvertretungen sicherzustellen und weist gleichzeitig auf die Dokumentationspflicht hin. Insbesondere müsse aus der ärztlichen Dokumentation «begründet und nachvollziehbar» hervorgehen, dass es sich um einen Notfall-Eingriff gehandelt habe.   
In den vergangenen Tagen wurden Vorwürfe laut, dass sich einzelne Spitäler noch den Wahloperationen widmen, während die anderen schon alle Kräfte für den Corona-Ansturm bereitstellen. Der Chef eines vom Vorwurf betroffenen Kantonsspitals versichert allerdings: Sollte die Zahl der Corona-Patienten ansteigen, dann könne das Spital den Krisenmodus sukzessive rauf respektive den Normalbetrieb runter fahren. Das sei innerhalb weniger Stunden möglich. Das Spital habe alle notwendigen Massnahmen eingeleitet und entsprechende Ressourcen hochgefahren. 
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