Organspende: Umfrage deutet auf Informationsdefizit hin

Viele mögliche Organspender verunsichert die Schilderung des Hirntod-Szenarios. Dies geht jetzt aus einer repräsentativen Umfrage hervor.

, 3. Dezember 2019 um 08:55
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In der Schweiz wird die Diskussion geführt, ob die Zustimmungsregelung durch die Widerspruchsregelung ersetzt werden soll. | Screenshot SRF 
Der Hirntod als solcher ist ein unter Ärzten umstrittenes Konzept. Konfrontiert man potentielle Organspender mit dieser Aussage, schiesst die Unsicherheit in die Höhe. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Gfs, durchgeführt im November mit Stimmberechtigten aus allen drei Landesteilen.
Nach der Schilderung des umstrittenen Hirntod-Szenarios konnten 18 Prozent keine Antwort geben, ob sie das Konzept für richtig oder falsch hielten. Oder sie konnten sich nicht auf die eine oder andere Seite entscheiden. Vor der Schilderung lag der Anteil dieser Gruppe nur bei 2 Prozent.

Differenzierung im Organspendeausweis gefordert

Daraus schliesst die Lebensrechtsorganisation Human Life International, welche die Umfrage in Auftrag gegeben hat, dass die Befragten durch dieses Argument stark beeindruckt werden. Und bezüglich Hirntodes bestehe in der Bevölkerung ein grosses Informationsdefizit.
Hier nimmt die religiös geprägte Organisation den Bund in die Pflicht: Dieser sei gemäss Gesetz verpflichtet, die Organspender über die Konsequenzen ihrer Willensäusserung zu informieren. Mit der «lapidaren» Slogan-Aufforderung «Entscheide dich, egal ob ja oder nein», ohne zugleich eine Entscheidungsgrundlage zu liefern, missachte die millionenteure Organspende-Kampagne des Bundes den gesetzlichen Auftrag.
Und weiter: Swisstransplant stelle die beiden häufigsten Organentnahmearten im Organ-Spendeausweis «extrem vereinfacht» dar und setze diese auf unzulässige Weise gleich. 80 Prozent der Organentnahmen erfolgten im Jahr 2018 nach einer unwiderruflichen Schädigung des Gehirns. 20 Prozent der Organentnahmen am Lebensende werden demgegenüber nach anhaltendem Herz-Kreislauf-Stillstand durchgeführt.

Ärzte wollen Organentnahme bei Hirntoten verbieten

In der Schweiz wird aktuell die Diskussion geführt, ob die Zustimmungsregelung durch die Widerspruchsregelung ersetzt werden soll. Eine Vereinigung von Ärzten und Pflegefachleuten will die Organentnahme bei Hirntoten verbieten (mehr dazu hier). 
Ihre Begründung: Zum Zeitpunkt des Funktionsausfalls des Hirns, wenn also die Organe entnommen werden, sind nur 3 Prozent des Körpers, nämlich das Gehirn, tot, die restlichen 97 Prozent leben noch. Aus ihrer Sicht sind es also Sterbende und nicht Tote, denen die Organe entnommen werden.



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