Am Montag, 11. Juni, ist im Nationalrat das Geschäft «KVG: Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» traktandiert. Einer der umstrittenen Punkte steht in Artikel 58h KVG: «Der Bundesrat setzt zur Realisierung seiner Ziele im Bereich der Qualitätsentwicklung eine Qualitätskommission ein und ernennt deren Mitglieder.»
Der Bundesrat verfügt bereits über genügend Kompetenzen
Darob hat Bernhard Wegmüller keine Freude: «Aus Sicht von Hplus braucht es gar keine neue gesetzlich verankerte Kommission für die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen», meint der Direktor des Spitalverbands Hplus. Im aktuellen Gesetz sei unter Artikel 58 KVG bereits vorgesehen, dass der Bundesrat die Qualitätskontrolle an Berufsorganisationen oder andere Einrichtungen übertragen könne.
In der dazu gehörenden Verordnung sei zudem präzisiert, dass die Leistungserbringer Qualitätssicherungskonzepte erarbeiten und diese in Tarifverträgen oder Qualitätsverträgen mit den Kostenträgern vereinbaren können.
Der Bundesrat hat seine Kompentenzen nicht genutzt
Schon an der Jahresmedienkonferenz vor zwei Wochen erklärte Hplus-Präsidentin Isabelle Moret, dass das KVG dem Bundesrat diesbezüglich bereits heute grosse Kompetenzen einräume. Er habe sie jedoch nicht genutzt. Und Pascal Besson, bei Hplus zuständig für den Geschäftsbereich Betriebswirtschaft, schreibt in einem Newsletter: «Die KVG-Revision (...) soll nun ausgerechnet dem Bundesrat und den Versicherern, die bisher kaum aktiv waren, zusätzliche Kompetenzen geben.» Hplus stehe einer Qualitätskommission sehr kritisch gegenüber. Sie vermische Politik und Sachwissen.
«Woher sollen medizinfremde Personen wissen, welche medizinischen Indikatoren erheblich sind und welche Massnahem die medizinische Qualität verbessern?» so Besson weiter. Die KVG trage dem Umstand keine Rechnung, dass die Qualität vor allem von der Unternehmenskultur abhängig sei.
Das Einmischen des Staates berge vielmehr die Gefahr, «dass Spitäler und Kliniken ihre Eigeninitiativen auf die Auflagenerfüllung reduzierten. Besson plädiert dafür, dass der Bundesrat seine vorhandenen Kompetenzen ausschöpfe und der Nationalrat auf die KVG-Revision, Stärkung von Qualität und Wirkung, verzichte – nach dem Vorbild des Ständerats.
Spitäler haben Hausaufgaben gemacht - wirklich?
Wegmüller ist zudem der Meinung, dass Spitäler und Kliniken ihre Hausaufgaben gemacht hätten. Mit dem ANQ bestehe eine Organisation, die im stationären Bereich Messungen und Vergleiche vornehme. Sie prüfe nun eine Ausweitung auf den ambulanten Spitalbereich.
Für übergeordnete Programme, so Wegmüller weiter, die insbesondere auch Schnittstellen zwischen verschiedenen Leistungserbringern tangierten, existiere die Stiftung für Patientensicherheit, woran Bund, Kantone, Leistungserbringer und Patientenorganisationen beteiligt seien.
Der Hplus-Direktor ist überzeugt, dass der aktuelle Gesetzesvorschlag der nationalrätlichen Sozialkommission wie auch jener der FMH primär jene Akteure tangieren und bestrafen würde, die heute gemäss Gesetz bereits Qualitätskonzepte und entsprechende Organisationen hätten, eben die Spitäler und Kliniken. Ihre bisherige Organisationen und Aufgaben würden durch die neuen Vorschläge in Frage gestellt.