Nachdem in Basel die Spitalfusion gescheitert war, versuchten die beiden Basel einen anderen Weg, um der Überversorgung und der steigenden Gesundheitskosten Herr zu werden. Sie erstelletn 2021 eine gemeinsame Spitalliste, die bis 2025 gültig sein soll.
Aufschrei
Die Kritik war gross. Das Kantonsspital Baselland, die Ergolz-Klinik in Liestal und die Rennbahnklinik in Muttenz gingen juristisch dagegen vor.
Wie nun die Rennbahnklinik mitteilt, hat sie vom Bundesverwaltungsgericht mit ihrer Beschwerde in allen Punkten Recht bekommen.
Keine Mengenbeschränkung
«Die in Sportmedizin und Orthopädie hochspezialisierte Klinik kann deshalb weiterhin alle ihre bestehenden, für die Versorgung der Bevölkerung wichtigen Leistungsaufträge weiterführen», schreibt Klinikdirektor Philip Klopfenstein in einem Communiqué.
Auch die Mengenbeschränkungen in ausgewählten Leistungsgruppen seien gestützt auf den sofort rechtskräftigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vollumfänglich aufgehoben.
Rechtliches Gehör
Begründet wird dies insbesondere mit der Verletzung des rechtlichen Gehörs, und speziell mit materiellen Mängeln bei der Anwendung der für die Erteilung der Leistungsaufträge von den Regierungen Baselland und Baselstadt angewendeten Kriterien des Spitallisteverfahrens.
Die ganze Angelegenheit wurde daher laut Klopfenstein an die beiden Regierungen in Baselland und Baselstadt zurückgewiesen, welche in einem neuen Verfahren zuerst das vollumfängliche rechtliche Gehör gewähren und dann erneut entscheiden müssen.
Ergolz-Klinik
Vor gut einer Woche ist bekannt geworden, dass auch die Liestaler Ergolz-Klinik vom Bundesverwaltungsgericht Recht bekam. Auch hier wegen Nichtgewährung des rechtlichen Gehörs und anderer Rechtswidrigkeiten.