Die Motion war am Montag im Ständerat traktandiert; diskutiert über deren Ansinnen wurde hingegen nicht. Stattdessen stimmte die kleine Kammer dem Ordnungsantrag von
Josef Dittli zu, die Motion der Gesundheitskommission zuzuweisen, damit sie sich mit der Frage beschäftigen kann.
Der Urner FDP-Ständerat erinnerte daran, dass die Frage des Kontrahierungszwangs seit 15 Jahren wiederholt aufs Tapet kam. Beim letzten Mal, 2019, sei dies im Zusammenhang mit der Zulassungsbeschränkung von Leistungserbringern gewesen.
Bundesrat sieht Handlungsbedarf
Zudem verweist der ehemalige Finanzdirektor des Kantons Uri auf die Stellungnahme des Bundesrats. Dieser lehnt die Motion zwar ab, anerkennt allerdings, dass angesichts der stark steigenden Kosten weitere Reflexionen über die Lockerung des Vertragszwangs angezeigt seien.
So wolle der Bundesrat in einem Bericht die Möglichkeiten eruieren, wie die Lockerung des Vertragszwangs und die Zulassung von Leistungserbringern, die in die Zuständigkeit der Kantone fällt, kombiniert werden könnten.
Deshalb ist es laut Josef Dittli angezeigt, das Anliegen des Motionärs mit den Reflexionen des Bundeserats in der zuständigen
Sozial- und Gesundheitskommission zu thematisieren. Damit war auch der Motionär
Peter Hegglin einverstanden.