Farah Rumy wurde schweizweit bekannt, als sie nach den letztjährigen Wahlen als erste Nationalrätin mit sri-lankischen Wurzeln gewählt wurde.
Die diplomierte Pflegefachfrau und heutige Berufsschullehrerin ist Co-Präsidentin des Solothurner Pflegeverbands und berufsbedingt vor allem an gesundheitspolitischen Themen interessiert, obwohl sie nicht
Mitglied der nationalrätlichen Gesundheitskommission ist.
So reichte sie Mitte Juni eine Motion ein, deren Ziel es ist, in der schulmedizinischen Ausbildung ein grösseres Gewicht auf die Komplementärmedizin zu legen.
Konkret verlangt die SP-Nationalrätin aus dem Kanton Solothurn «Massnahmen zur Integration angemessener Kenntnisse über komplementärmedizinische Verfahren im Rahmen der Ausbildung im Gesundheitsberufegesetz zu verankern.»
Verdoppelung der Nutzung
In ihrer Begründung verweist Rumy auf die Schweizerische Gesundheitsbefragung 2022. Danach beanspruchten 30 Prozent aller Inländer ab 15 Jahren komplementärmedizinische Leistungen, womit sich die Nutzung innert zehn Jahren verdoppelt hatte. 88 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer erachten Komplementär- und Alternativmedizin als sinnvoll.
Aus diesem Grund, so Rumy in ihrer Begründung, müssten Absolventinnen und Absolventen der Gesundheitsberufe angemessene Kenntnisse über Nutzen und Grenzen von Komplementärmedizin erwerben.
Nur so könnten sie den Wünschen ihrer Patientinnen und Patienten gerecht zu werden und diese kompetent beraten und behandeln.
Der Bundesrat will nicht
Der Bundesrat hält nichts von diesem Vorstoss, wie er nun in seiner Stellungnahme schreibt.
Zu den Abschlusskompetenzen, die im
Gesundheitsberufegesetz und seinen Verordnungen geregelt wird, zählen die Kompetenz zur Umsetzung von wissenschaftlichen Erkenntnissen, das Wissen über präventive, diagnostische, therapeutische, rehabilitative und palliative Massnahmen sowie Kenntnisse über die verschiedenen Akteure im Versorgungssystem.
Der Gesetzgeber habe darauf verzichtet, einzelne fachliche Themen zu spezifizieren. Eine explizite Verankerung im Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe würde der Komplementärmedizin darum eine Sonderstellung im Vergleich zu anderen fachlichen Themen einräumen. Das sei nicht gerechtfertigt.
Stüdeli widerspricht
Diese Sonderstellung sei sehr wohl gerechtfertigt, erklärt dagegen Walter Stüdeli vom
Dachverband Komplementärmedizin. Komplementärmedizin habe wegen des Verfassungsauftrags eine Vorrangstellung.
Komplementärmedizin habe – wie alle Methoden – Vorteile und Grenzen. Gesundheitsfachpersonen würden oft nach den Möglichkeiten der natürlichen Medizin gefragt. Oft werde sie eingesetzt; oft auch integrativ. «Um die Möglichkeiten und die Grenzen zu kennen, braucht es Fachkenntnisse in der Ausbildung und idealerweise später auch in der Praxis.»