Die GZO AG Spital Wetzikon hat ihre Beschwerde gegen den Beschluss des Zürcher Regierungsrats vom März 2024 – der eine finanzielle Unterstützung des Spitals ablehnte – endgültig zurückgezogen.
Ursprünglich war die Beschwerde im Juli 2024 vorläufig sistiert worden. Der neue Schritt erfolgt im Rahmen der laufenden Bemühungen um eine finanzielle Sanierung des Spitals.
Die Verantwortlichen des GZO Spital Wetzikon begründen ihren Entscheid mit dem nun vorliegenden «umfassenden Sanierungskonzept».
In ihrer Mitteilung schreiben sie, dass dies zusammen mit dem seit Anfang 2024 laufenden Sparprogramm «die Grundlage für eine umfassende und nachhaltige Sanierung des Spitals» bilde.
Das GZO Wetzikon befindet sich bis Ende Jahr in einer
provisorischen Nachlassstundung. Stimmt das Bezirksgericht Hinwil der Überführung der AG in die definitive Nachlassstundung bis am 31. Dezember 2024 zu, hätte das GZO zwei Jahre Zeit, um die finanzielle Sanierung umzusetzen.
Die Kernelemente des Sarnierungskonzeptes- Schuldenschnitt: Die Spitalleitung schlägt eine Nachlassdividende von 30 bis 35 Prozent vor. Die genaue Summe wird bis Frühjahr 2026 festgelegt und orientiert sich an den liquiden Mitteln und der Schuldenhöhe. Die Nachlassdividende könnte mittels Bargeldauszahlung an die Gläubiger erfolgen – das Geld flösse damit auch schneller als in einem Konkursverfahren.
- Eigenkapitalerhöhung: Die Aktionärsgemeinden stellen einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag bereit, um das Eigenkapital zu stärken.
- Wertberichtigung: Ein Abschreiber von 110 Millionen Franken bei den Immobilien aufgrund der geringen Profitabilität und des gestoppten Neubaus.
- Der laufende Betrieb bleibt unverändert, und das Spital strebt langfristig die Integration in einen Spitalverbund an, um den Erweiterungsbau später zu finanzieren.
Neuer Verwaltungsrat gesucht
Die Sanierung des GZO Spitals Wetzikon wird nicht mehr unter der aktuellen Leitung des Verwaltungsrats erfolgen.
Vergangene Woche wurde bekannt, dass alle fünf Mitglieder des Gremiums zurücktreten werden.
Der Rücktritt wird erfolgen, sobald geeignete Nachfolgerinnen und Nachfolger gefunden sind,
schrieb das GZO dazu. Derzeit besteht der GZO-Verwaltungsrat aus fünf Mitgliedern: Jörg Kündig (Präsident), Heinz Kunz, Yvonne Lang Ketterer, Marcel Peter, Beat Staub.