Eigentlich hat die Schweiz vor sieben Monaten eine Lösung fürs Organspenden gefunden: Das Volk hat sich für die so genannte Widerspruchslösung entschieden. Das heisst: Wer nach dem Tod keine Organe und Gewebe spenden möchte, muss dies künftig festhalten. Das Problem ist: Nicht einmal der Bund weiss, wann diese Regelung tatsächlich eingeführt werden kann. Klar ist nur, dass es noch mindestens zwei Jahre geht.
Online-Register scheiterte
Ausgerechnet in dieser «Übergangsphase», wie es der Bund nennt, kam es beim nationalen Spenderegister zu einem
Desaster. Wegen Sicherheitsmängeln wurde es zuerst gesperrt und dann ersatzlos aufgehoben. Dies zuerst vor allem in der Hoffnung, dass es mit der Widerspruchslösung sowieso ein neues Register geben würde.
Allerdings wurde dieses Register kürzlich
auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben. Deshalb musste der Bund handeln. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Swisstransplant propagieren nun in einer gross angelegten Werbekampagne, dass sich möglichst alle doch schon jetzt bitte entscheiden mögen, ob sie nun spenden wollen oder nicht. «Regeln statt aufschieben: die Organspende», lautet der Titel der Aktion. Sie soll zwei Jahre dauern.
Jetzt schon entscheiden
Die Bevölkerung soll «den Entscheid jetzt treffen, schriftlich festhalten und den Angehörigen mitteilen.» Die Initianten begründen denn auch den Vorteil dieses Vorgehens: «Dadurch werden die Angehörigen entlastet und können im Sinn der verstorbenen Person entscheiden, wenn es je zu einer Situation kommt, die eine entsprechende Entscheidung erfordert.»
Das Problem ist derzeit nämlich, dass viele Menschen in der Schweiz die Organspende an sich befürworten. Doch nur sehr wenige haben diesen Willen schriftlich festgehalten oder die Familie darüber informiert.
Zu viele Absagen
«Deswegen müssen die Angehörigen oftmals im Spital über eine Organspende entscheiden, ohne den Willen der verstorbenen Person zu kennen. In einem solchen Fall lehnen sie die Organspende mehrheitlich ab», bedauert Swisstransplant.
Der Wunsch der Organisation lautet deshalb nun: Jede Person sollte ihren Willen in einer Organspende-Karte, in einer Patientenverfügung oder im elektronischen Patientendossier (EPD) festhalten. Auf ein neues Online-Register wollen sich die Behörden nicht mehr auf die Schnelle einlassen. Ein neuerliches Scheitern wollen sie nicht riskieren. Wohl deshalb dauert es nun auch eine Weile, bis das neue Register kommt, in welchem die Bevölkerung einen allfälligen Widerspruch gegen das Organspenden eintragen kann.