«Ich lasse mich impfen – zum Wohl meiner Patientinnen und Patienten sowie meines Teams». Die Professorin Solange Peters vom Universitätsspital Lausanne soll auf dem Werbeplakat des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) mit gutem Beispiel vorangehen. Das taten gestern auch Promis wie Walter Andreas Müller, Schauspieler, als offizieller Botschafter beim Impfstart im ersten Zürcher Impfzentrum: «Seid so gut, geht hin und lasst euch impfen», rief er vor laufender Kamera auf.
Diese Botschafter braucht es wohl derzeit. Sagte doch Biontech-Chef Uğur Şahin gegenüber «
spiegel.de» neulich, weder er noch seine Frau hätten sich bislang mit dem Wirkstoff ihrer Firma impfen lassen und sorgte damit für Fragezeichen in der Branche. Tatsache ist aber auch, dass unabhängig vom Produzenten eine grosse Skepsis gegenüber dem zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoff herrscht. Dies zeigte die
Umfrage im Gesundheitswesen von «medinside.ch» an welcher 700 Personen teilnahmen, darunter knapp ein Drittel Ärzte, über ein Drittel Pflegepersonal sowie MPA’s , medizinisch-therapeutisches Personal oder Personal in der Spitalverwaltung.
Impfverweigerer werden freigestellt
Bislang ist die Impfung in der Schweiz freiwillig. Gemäss
Epidemiengesetz (Stand 25. Juni 2020) können die Kantone jedoch «Impfungen von gefährdeten Bevölkerungsgruppen, von besonders exponierten Personen und von Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären, sofern eine erhebliche Gefahr besteht». Doch auch einzelne Stiftungen und Spitäler dürfen zum Schutz ihrer Patientinnen und Patienten Massnahmen ergreifen und eine Impfplicht des Pflegepersonals anordnen, sollte dies vertraglich so festgehalten sein.
In Deutschland ist dies bereits der Fall, wie die aktuelle Recherche von «medinside.ch» zeigt. Der Redaktion liegt ein Schreiben eines deutschen Wohn- und Pflegeheims an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit folgendem Wortlaut des Heimleiters vor: «Die Impfung ist freiwillig, dennoch teile ich Ihnen mit, dass der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht hat, Mitarbeiter, die sich der Impfung verweigern, vom Dienst freizustellen. In diesem Fall wird keine weitere Vergütung gezahlt, das betrifft auch die Sozialversicherung. Es geht dabei wesentlich auch um den Schutz anderer […]. Sollte die Impfung aus medizinischen Gründen abgelehnt werden, erbitten wir ein Attest. Der Impfarzt wird Sie auch noch einmal vor der Impfung kurz aufklären.»
Ob solche Schreiben in der Schweiz kursieren, ist der Redaktion nicht bekannt. Doch was, sollten sie zur Realität werden? Auch bei der Grippeimpfung Druck auf die Mitarbeitenden im Gesundheitswesen, auch wenn es nicht zur Impfpflicht kam.
Von Impfanordnung wird abgeraten
Derzeit ist auch eine Covid-19-Impfpflicht unwahrscheinlich: Auf der Internetseite des Schweizer Berufsverbands der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK ist ein Positionspapier zu finden, welches der SBK sowie die Gewerkschaften VPOD, SYNA und UNIA gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden erarbeitet haben. Darin wird die Impfung empfohlen und die «Freiwilligkeit, beziehungsweise informierte Zustimmung, bei Patienten, Bewohnerinnen, Klienten und Personal» betont und von einer Anordnung von Covid-19 Impfungen abgeraten.
Die VAOS (Vereinigung anthroposophische orientierter Ärzte Schweiz) «sieht in der Freiwilligkeit der Impfung ein Grundrecht unserer demokratischen Gesellschaft. Die Entscheidung für oder gegen eine SARS-CoV-2-Impfung muss nach erfolgter Aufklärung für jeden Menschen ein individueller Entscheid sein.»
Aktuelle Umfrage
Trotzdem herrscht in der Branche Unsicherheit, wie zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Spitälern, Pflege- und Altersheimen erklären. Die Mehrheit der Angefragten steht der Impfung nach wie vor skeptisch gegenüber, «weil sie wenig erforscht ist und die meisten Angst vor den Nebenwirkungen haben». «Wir hoffen, dass es nicht zur Impfpflicht kommt», sind sich die angefragten MPA’s und Pflegefachleute einig. Was denken Sie? Wir freuen uns, wenn Sie an der Umfrage hier unten teilnehmen würden. Die Antworten sind anonym.
Die Umfrage ist geschlossen.