Ärztestopp: Hirslanden setzt sich juristisch durch

Die Privatklinik Birshof hat vor Gericht Recht bekommen: Die Höchstzahl für praxis- und spitalambulante Ärzte gilt im Kanton Baselland nicht mehr. Es fehle die rechtliche Grundlage.

, 18. Januar 2023 um 18:39
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Die Privatklinik-Gruppe hat vor Gericht Recht bekommen. | Klinik Birshof Hirslanden
Als erste Kantone wollten die beiden Basel in ihrer gemeinsamen Gesundheitsregion die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte in acht praxis- und spitalambulanten Bereichen limitieren. Überall dort, wo ihnen zufolge eine zu hohe Ärztedichte besteht. Die besonders von der Obergrenze betroffene private Hirslanden-Klinik Birshof hat dagegen Beschwerde eingelegt, wie auch Medinside berichtete.
Die Belegarzt-Klinik in Münchenstein, die auf Orthopädie und Traumatologie spezialisiert ist, hat sich mit ihren Juristen nun durchsetzen können: Das Kantonsgericht hebt den Ärztestopp im Kanton Baselland auf, wie das Regionaljournal von SRF am Mittwochabend berichtet. Mit der Begrenzung von neuen Ärztinnen und Ärzten habe die Regierung gegen die Gewaltentrennung und das Legalitätsprinzip verstossen. Sie hätte nicht auf Verordnungsbasis in Eigenregie entscheiden dürfen und auf das übliche Gesetzgebungsverfahren via Kantonsparlament setzen müssen, so die Richter.

Gegen steigende Gesundheitskosten

Die Ärzte-Obergrenze hatten der Basler Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger und sein Baselbieter Amtskollege Thomas Weber damals mit den stark steigenden Kosten im Gesundheitswesen begründet. Diese steigen in diesem Fall nun aber weiter, da wieder alle Mediziner ambulante Leistungen via Krankenkassen abrechnen können. Und für die Spitäler und Kliniken bedeutet das Urteil, dass sie trotz Überangebot wieder so viele Ärztinnen und Ärzte einstellen können, wie sie möchten.
Ob die gutgeheissene Beschwerde auch für den Kanton Basel-Stadt gilt, ist aktuell nicht ganz klar. Auf jeden Fall kann das Urteil nicht an das Bundesgericht weitergezogen werden, wie SRF weiter berichtet. Es habe für die ganze Schweiz zudem Signalwirkung: Denn in den Kantonen wird die Begrenzung als Mittel gegen Überversorgung und steigende Gesundheitskosten gehandelt. Bereits jetzt müssen die Kantone die Zulassung von Ärzten steuern. Falls Kantone jetzt trotzdem die Ärztezahl deckeln wollen, müssten sie dafür ein Gesetz auf Basis des 2021 revidierten KVG erarbeiten.

Kostenanstieg um die Hälfte reduzieren

Es war der erste Zulassungsstopp in der Schweiz. Die vor weniger als einem Jahr eingeführte Obergrenze hätte vorerst während einer Übergangsfrist von rund zwei Jahren angewendet werden sollen, bis der Bund eine Regelung ausgearbeitet hat. Mit der Höchstzahl wollten die beiden Basel den Kostenanstieg in den Fachgebieten um die Hälfte reduzieren: Dies hätte gemäss Mitteilung in der gemeinsamen Gesundheitsregion jährlich rund 7 Millionen Franken eingespart. Daraus wird nun vorerst nichts.
In den beiden Basel liegen die Gesundheitskosten bekanntlich auf einem Rekordhoch: So verzeichnet der Stadtkanton für das Jahr 2020 im spital-ambulanten Bereich schweizweit weiterhin mit 675 Franken die höchsten Ausgaben pro versicherte Person. Diese liegen 125 Franken oder 23 Prozent über dem Schweizer Durchschnitt.

Betroffen sind diese Fachbereiche:

  • Anästhesiologie (Obergrenze in Vollzeitstellen: 48)
  • Kardiologie (43)
  • Neurologie (44)
  • Ophthalmologie (87)
  • Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates (104)
  • Oto-Rhino-Laryngologie (35)
  • Radiologie (66)
  • Urologie (27)

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