Kanton Zürich entzieht Patiententransport-Firma die Bewilligung

Der Transportsanitäts-Dienst Mopi.ch darf nicht mehr Verlegungsfahrten für Zürcher Spitäler durchführen. Das Unternehmen widerspricht entschlossen.

, 25. August 2024 um 22:05
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Bild: mopi.ch @ Facebook
Das Amt für Gesundheit des Kantons Zürich hat dem Patiententransport-Dienst Mopi.ch die Bewilligung zum Betrieb eines Verlegungsdienstes (Kategorie E) entzogen. Aus Datenschutz-Gründen sei es aber nicht möglich, konkrete Angaben dazu zu machen, so die Erklärung der Gesundheitsdirektion. Der Entscheid fiel in der vergangenen Woche.
Mopi, gegründet 2013 im Kanton Bern, hat heute Niederlassungen in Bern, Zürich und Windisch. Im Kanton Zürich arbeitet das Unternehmen seit März im Auftrag des Universitätsspitals.

Formell, nicht qualitativ

«Der Entscheid erstaunt uns unglaublich», sagt Roger Müri, der Leiter Patiententransport von Mopi. Denn das Amt lege seinem Unternehmen formelle Abweichungen zur Last – aber nicht qualitative Mängel. Und diese Probleme seien beim Eingriff in der letzten Woche schon seit über einem Monat behoben gewesen. Auch habe das USZ niemals Beanstandungen geäussert.
«Wir haben in der Aufbauphase unserer Tätigkeit für das USZ in Einzelfällen Personalteams eingesetzt, die zwar hervorragend ausgebildet waren, aber nicht über einen formellen Abschluss als Transportsanitäter verfügten», so Müri gegenüber den «Tages-Anzeiger», der zuerst über den Fall berichtete.
Laut Angaben der Zürcher GD müssen «Verlegungsfahrten der Kategorie E mit mindestens zwei Mitarbeitenden und davon mit mindestens einer bzw. einem Transportsanitäterin bzw. -sanitäter mit eidgenössischem oder eidgenössisch anerkanntem Fachausweis durchgeführt werden».
«Im Markt herrscht grosse Personalknappheit, so anfänglich auch bei Mopi», sagt Müri. Vorübergehend habe man zudem ein einzelnes Fahrzeug ohne vorgeschriebene Trennwand zwischen Fahrer- und Fahrgast-Raum einsetzen müssen; dieses Problem sei ebenfalls korrigiert.

Versorgung stabil

Laut Roger Müri hatte Mopi nach der Auftrags-Erteilung durch das USZ zu wenig Zeit, die nötigen Fahrzeuge zu beschaffen und Transportsanitäter zu engagieren. Dies vor allem auch, weil der bisherige Auftragnehmer des Unispitals, Schutz & Rettung Zürich, gegen den Entscheid rekurriert hatte. Dies verkürzte die Planungs- und Organisations-Zeit.
Jetzt will Mopi.ch die rechtlichen Möglichkeiten gegen den Entscheid der Gesundheitsdirektion prüfen. Denn es habe nie eine Komplikation oder qualitative Beanstandung gegeben – insbesondere kam es nie zu einer Patientengefährdung, so Müri zu Medinside. Und für das Unternehmen sei der Entzug «potenziell geschäftsvernichtend», sicher jedenfalls geschäftsschädigend.
Die Gesundheitsdirektion wiederum argumentiert, «dass die kantonale Versorgung im Krankentransport- und Rettungswesen des Kantons Zürich sehr stabil und zuverlässig ist.» Daher sei die Versorgungssicherheit auch beim Wegfall einer einzelnen Anbieterin gewährleistet.
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