«Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer melden sich für ein halbes Jahr in der Schweiz an und lassen sich hier aufwändig operieren.» Dies sagt Mitte-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter gemäss
Swissinfo, dem mehrsprachigen Onlinedienst der SRG.
Was hat es mit dieser Aussage auf sich? Das Problem bei diesem Behandlungstourismus, so Swissinfo, liegt darin, dass Patientinnen und Patienten von den Schweizer Krankenkassen Leistungen beziehen würden, für die sie streng genommen nicht bezahlt haben.
Nicht mehr obligatorisch versichert
Wer auswandert, verlässt auch das Schweizer Gesundheitssystem mit seinen Pflichten und Rechten. Man bezahlt zwar keine Krankenkassen-Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) mehr, verliert aber auch das Anrecht, sich in der Schweiz behandeln zu lassen.
Laut Swissinfo ist das einfach zu umschiffen, denn sobald man wieder Wohnsitz in der Schweiz nimmt, wird die obligatorische Krankenversicherung fällig – und damit reaktiviert sich in vollem Umfang auch der Versicherungsschutz.
Behandlung zum Nulltarif
«Man kann sich mit einer kurzfristigen Wohnsitznahme in der Schweiz also praktisch zum Nulltarif in eines der teuersten und besten Gesundheitssysteme der Welt einreihen», schreibt Swissinfo. Das sei legal. Der Fehler – so es einer sei – liege im System.
Aber ist das auch wirklich ein Problem? Wie oft es vorkommt, sei schwer zu eruieren. Doch für das Onlineportal der SRG «gibt es einen deutlichen Hinweis, dass die etwas zweifelhafte Praxis weit verbreitet ist.»
Swissinfo verweist auf die Beobachtungen der KPT, der Marktführerin bei den freiwilligen Krankenversicherungen für Auslandschweizer. Sie stelle keinen wesentlichen Unterschied ihrer übernommenen Kosten fest, egal ob die Versicherten in teuren Ländern wie Japan wohnen, oder in solchen, wo Behandlungen günstiger sind wie Tunesien oder Brasilien. Für Swissinfo deutet das darauf hin, «dass Auslandschweizer, die in einem Land mit einer zweifelhaften Gesundheitsversorgung wohnen, häufig zur Behandlung in die Schweiz kommen.»
Je älter, desto teurer
Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter sieht aber noch ein anderes Problem: Wer im Alter ausserhalb der EU oder EFTA Wohnsitz nimmt, wird unter Umständen Mühe haben, altersbedingt eine Krankenversicherung abzuschliessen - oder nur zu sehr hohen Prämien.
Sie können sich auch nicht in der Schweiz behandeln lassen - ausser mit dem oben genannten, nicht ganz einfachen Trick. Die Nationalrätin der Mitte ist auch Vorstandsmitglied der Auslandschweizer-Organisation ASO.
Sie erachtet es als stossend, wenn man davon ausgehen muss, dass die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, solange sie noch in der Schweiz wohnten, Prämien in der obligatorischen Grundversicherung einer Schweizer Krankenkasse einbezahlt und eventuell nie Leistungen bezogen haben. Und im Alter, wenn sie es am nötigsten hätten, sind sie in der Schweiz nicht mehr versichert.
Das schreibt die Baselbieterin in einem
Postulat, das sie Anfang Mai eingereicht hat. Sie bittet darin den Bundesrat, in einem Bericht aufzuzeigen, wie Auslandschweizerinnen, Auslandschweizer, die über eine Anzahl Jahre Prämien einbezahlt haben, auf freiwilliger Basis die bisherige Grundversicherung einer Schweizer Krankenkasse fortführen können.