Kantonen leisten Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) beispielsweise an Universitäten oder aus regionalpolitischen Gründen für die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten. So steht es im Gesetz. Dass sich dabei die Spannbreite dieser Subventionen zwischen den Kantonen beträchtlich unterscheiden, dürfte hinlänglich bekannt sein.
Eine neue Studie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) trägt nun weiter zur Transparenz dieser Finanzierungsunterstützung der Kantone bei. Dabei wird das Spektrum der verschiedenen Aufgaben ersichtlich (siehe Tabellen unten). Denn in der Entscheidung, welche Aufträge für Gemeinwirtschaftliche Leistungen sie erteilen, sind Kantone und Spitalträger frei.
Einheitliche Definition als Voraussetzung
Anlass zu Diskussionen führt immer wieder die Befürchtung, dass Spitäler, die mehr als kostendeckende Kantonszahlungen für ihre GWL erhalten, diese zur Finanzierung ungedeckter Kosten für KVG-pflichtige Leistungen verwenden könnten. Dies brächte wettbewerbsverzerrende und (ineffiziente) strukturerhaltende Auswirkungen mit sich.
Exakt beziffern und ausschliessen kann dies aber auch die vorliegende Ecoplan-Studie (noch) nicht. Der Grund liegt in der uneinheitlichen Definition der rechtlichen Restkategorie der GWL, was die Vergleichbarkeit einschränkt. Denn die Identifizierung wettbewerbsverzerrender Effekte setzt eine einheitliche Definition und Erfassung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen voraus, wie in der Studie steht.
Umfangreiches Zahlenmaterial aus 22 Kantonen
Nebst den Zahlen der Jahre 2015 und 2016 liefert die Studie des Berner Forschungs- und Beratungsbüros
Ecoplan jede Menge Datenmaterial, bis auf Stufe Spital
(Anhang D, ab Seite 105 und Anhang F, ab Seite 123). Nicht alle Spitäler kommen gleichermassen in den Genuss kantonaler Abgeltungen für GWL. Für alle 22 verfügbaren Kantone zusammengenommen beliefen sich die Gesamtausgaben
im Jahr 2016 auf 1,17 Milliarden Franken. Die drei Bereiche Forschung und universitäre Lehre, Weiterbildung und ambulante Leistungen machen gesamtschweizerisch dabei die grössten Anteile aus.
Bezüglich Transparenz und Vergleichbarkeit liegen gemeinwirtschaftliche Leistungen in der Hand der Kantone. Doch die Bereitschaft zur Datenlieferung war nicht bei allen Kantonen vorhanden, wie aus der Analyse weiter hervorgeht. 22 Kantone stellten die gewünschten Daten für die Studie bereit. Für die Kantone Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis liegen keine Daten vor. Die rechtliche Grundlage in Bezug auf die Lieferung von Nicht-OKP-Daten ist umstritten.
Frage nicht abschliessend geklärt
Kantone und Spitäler geben laut den Studienautoren zwar grossmehrheitlich an, die kantonale Finanzierungstätigkeit habe keinen wesentlichen Einfluss auf die OKP-Tarifermittlungsrelevanten Kosten (OTrK), weil die GWL-Kosten sachgerecht abgegrenzt seien.
Doch selbst dann, wenn die gleichen Leistungen als GWL vergütet würden, könnten unterschiedliche Erfassungs- und Bewertungsmethoden dazu führen, dass ein und dieselbe Leistung unterschiedlich finanziert würde. Hier besteht also noch grosser Handlungsbedarf, um die Frage nach einem möglichen wettbewerbsverzerrenden Effekt zu beantworten. Und damit auch gleichzeitig eine bessere Grundlage für einen besseren Effizienzvergleich zu erhalten.
Quelle: Screenshot Ecoplan-Studie
Quelle: Screenshot Ecoplan-Studie
Quelle: Screenshot Ecoplan-Studie
Quelle: Screenshot Ecoplan-Studie
Quelle: Screenshot Ecoplan-Studie
Ecoplan. «Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, Anlagenutzungskosten und Defizitdeckungen der Spitäler durch die Kantone», Auftraggeber: Bundesamt für Gesundheit, Bern, 29.05.2019.