Der Nationalrat debattierte gestern über das ewige Thema Qualitätskontrolle im Gesundheitswesen. Er folgte mit grossem Mehr dem Vorschlag der vorberatenden Kommission und stimmte damit für gesetzliche Änderungen zur Sicherstellung und Verbesserung der Qualität im stationären und ambulanten Bereich. Dazu soll eine eidgenössische Qualitätskommission geschaffen werden – gesteuert und eingesetzt vom Bundesrat.
Isabelle Moret scheitert mit ihrem Antrag
Das Traktandum «KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit» ging nicht ohne Störmanöver über die Bühne. Die Waadtländer FDP-Nationalrätin Isabelle Moret wollte das Geschäft an die Kommission zurückweisen, was bei ihren bürgerlichen Kolleginnen und Kollegen auf wenig Verständnis stiess.
Dies vor allem deshalb, weil die Präsidentin des Spitalverbands
Hplus und gescheiterte Bundesratskandidatin selber in der Sozialkommission sitzt und ihr Anliegen dort hätte einbringen können. 154 stimmten für die Kommission; nur 27 für die Spital-Lobbyistin.
Der Spitalverband will keine weitere Kontrollen
Hplus erklärte schon verschiedentlich, dass man sich gegen die Schaffung einer Qualitätskommission stelle. Der abtretende Direktor Bernhard Wegmüller sagte letzte Woche gegenüber
Medinside: «Aus Sicht von Hplus braucht es gar keine neue gesetzlich verankerte Kommission für die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen». Im aktuellen Gesetz sei unter Artikel 58 KVG bereits vorgesehen, dass der Bundesrat die Qualitätskontrolle an Berufsorganisationen oder andere Einrichtungen übertragen könne.
Für die Aargauer CVP-Politikerin Ruth Humbel zeigt jedoch die Erfahrung der letzten zwanzig Jahre, dass die aktuelle Gesetzesgrundlage nicht funktioniert.
Der Ständerat sagte schon mal Nein
Isabelle Moret rechtfertigte ihren Rückweisungsantrag auch mit dem Argument, dass der Ständerat mit 27 zu 16 Stimmen nicht auf die Vorlage eingetreten sei. Um die Kantonsvertreter umzustimmen, müsse man ihnen stärker entgegen kommen und nicht einen Vorschlag unterbreiten, der sich nur unwesentlich von der ursprünglichen Version unterscheide.
Diese Aussage entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Es waren die FDP-Vertreter, die sich in der vorberatenden Kommission für eine Stiftung statt für eine Kommission ausgesprochen hatten. Die Kommissionsmehrheit habe die Form einer Stiftung abgelehnt, erzählte Ruth Humbel, weil damit eine Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit geschaffen worden wäre. Das wäre laut Humbel etwa dasselbe wie das vom Ständerart abgelehnte Institut.
Erstaunlich wenig war übrigens von den Kosten die Rede. Es geht um 45,2 Millionen Franken für die Jahre 2019 bis 2022.
Nun ist also der Ständerat wieder am Drücker. Er ist im Sommer 2016 als Erstrat gar nicht erst auf die Volage des Bundesrats eingetreten.
Warum es laut Brand Qualitätsverbesserungen braucht
Braucht das Gesundheitswesen der Schweiz überhaupt Qualitätsverbesserungen? Der Bündner SVP-Nationalrat Heinz Brand hat dazu eine klare Antwort: «Der Handlungsbedarf für eine nationale Qualitätsverbesserung im Gesundheitswesen liesse sich anhand vieler Statistiken ohne Weiteres nachweisen», sagte Santésuisse-Präsident Heinz Brand in der Ratsdebatte. «Ich möchte nur auf zwei Punkte hinweisen. Erstens haben wir jedes Jahr in der Schweiz mehrere Zehntausend - Sie hören richtig: mehrere Zehntausend! - Spitalinfektionen zu beklagen.»
Als zweites Beispiel für den Handlungsbedarf nannte Brand den jüngst erschienenen Bericht des Departementes, in welchem darauf hingewiesen werde, dass 20 Prozent aller in Rechnung gestellten Leistungen überflüssig, unnötig seien. Der SVP-Mann wörtlich: «Wenn diese Fakten nicht für dringenden Handlungsbedarf sprechen, was soll dann sonst für Handlungsbedarf sprechen?»