Duplik: Zürcher Rechtsprofessor kritisiert Santésuisse

Die Ärzteverbindung FMH reagiert auf die Einwände von Santésuisse. Der Krankenversichererverband behauptet, es gäbe zwei verschiedene Strukturen und die kostenneutrale Einführung von Tardoc sei gefährdet.

, 12. September 2019 um 07:40
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Im Nachgang der Analyse von Rechtsprofessor Urs Saxer sorgen einige Punkte zwischen Santésuisse und der FMH für Diskussion. Nachdem der Branchenverband Santésuisse Stellung dazu genommen hat, weist nun die Ärzteverbindung FMH wiederum einzelne Behauptungen zurück. Im folgenden legt die Ärzteorganisation FMH ihre Position dar:
Über die Stellungnahme der Santésuisse zu einem Artikel von Prof. Urs Saxer sind wir befremdet. Was Santésuisse über die von Curafutura und FMH eingereichte neue Tarifstruktur Tardoc schreibt, ist nachweislich falsch und entspricht keineswegs den Tatsachen. Gemeinsam haben die FMH, Curafutura und die Medizinaltarifkommission MTK in aufwendigen Verhandlungen über Monate hinweg einen Konsens für diesen neuen Tarif erarbeitet. Es gibt nur diese eine gemeinsame Tarifstruktur, den Tardoc. Lediglich im Konzept, wie die Kostenneutralität umzusetzen ist, unterscheidet sich die Einreichung, nicht aber im gemeinsam vereinbarten Ziel: der kostenneutralen Einführung eines neuen, ausgewogenen betriebswirtschaftlich bemessenen Tarifs. Die Entscheidung über die effektive Umsetzung liegt schliesslich beim Bundesrat.  
Curafutura und die FMH haben sich gemeinsam und ausdrücklich zum Prinzip der Kostenneutralität gemäss Artikel 59c Abs. 1 lit c KVV bekannt. Dies ist ein Kernstück des eingereichten Vertrags. Es kann also keine Rede davon sein, dass die Kostenneutralität nicht eingehalten wird, denn diese ist Bestandteil des Vertrags.
Die Aussagen von Santésuisse sind insofern erstaunlich da sie bei der Erarbeitung des Tardocs nicht mitgearbeitet haben und die Tarifstruktur gar nicht kennen. Daher ist unverständlich, wie sie zum Urteil kommen, dass es zwei verschiedene Strukturen gäbe oder dass die kostenneutrale Einführung gefährdet sei. Der Bundesrat als Aufsichtsorgan wird seine Verantwortung wahrnehmen und die Kostenneutralität gemäss den Vorgaben bei der Einführung der neuen Tarifstruktur ebenfalls sicherstellen.
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