Mehr ambulante, weniger stationäre Eingriffe: So will der Kanton Zürich den Wandel durchsetzen

13 Behandlungen stehen auf der Kippe: Laut vorliegenden Plänen werden sie bald nur noch ambulant durchgeführt. Ziel: 4'000 stationäre Fälle weniger pro Jahr im Kanton Zürich. Spätestens 2018 will die Gesundheitsdirektion den Hebel umlegen.

, 17. November 2016 um 09:15
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Will ausräumen: Thomas Heiniger, Gesundheitsdirektor Kanton Zürich (PD)
Wir behandeln zu wenig ambulant, und auch im Vergleich zu ähnlichen Staaten gibt es zu viele Spitalaufenthalte in der Schweiz: Dies ist eine weitherum anerkannte Weisheit. Zugleich ist das helvetische Grossprojekt «ambulant statt stationär» eine zähe Angelegenheit. Zum Beispiel, weil die Kassen in der Grundversicherung weniger bezahlen, wenn sich jemand ins Spital begibt (wegen des Kantonsbeitrags, der dann fällig wird). Oder weil stationäre Behandlungen bei den Zusatzversicherten höhere Erträge eröffnen, für Spital wie Arzt. 
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Anteil spitalambulanter Eingriffe an allen chirurgischen Eingriffen in Spitälern 2007 — Quelle: OECD | Grafik: PwC
Dazu legte die Einkaufsgemeinschaft von Helsana, Sanitas und KPT soeben wieder Zahlen vor – etwa mit der Aussage, dass Privatversicherte bei einer Knie-Arthoskopie elfmal häufiger stationär behandelt werden als Allgemeinversicherte (siehe hier).
Die Beratungsfirma PwC errechnete unlängst, dass wir dereinst etwa eine Milliarde Franken pro Jahr sparen könnten, wenn die Schweiz gezielter auf ambulante Behandlungen setzen würde. Konkret machten die PwC-Berater 13 Eingriffe fest, bei denen der Anteil der ambulanten Behandlungen noch deutlich vergrössert werden müsste – vom Leistenbruch bis zum Grauen Star. 

Der Kanton zahlt nicht mehr mit

Die Zürcher Gesundheitsdirektion will das nun mit dem Gesetzeshebel anpacken. Beim Kantonsrat liegt ein Paket, welches unter anderem vorsieht, dass die Regierung Eingriffe benennt, welche ambulant durchgeführt werden sollten. Vor allem: Dereinst soll sich der Kanton Zürich nur dann an den Spitalkosten dieser Fälle beteiligen, «wenn besondere Umstände eine stationäre Durchführung erfordern».
Was heisst das konkret? Jetzt gerade arbeitet eine Gruppe aus Vertretern der Listenspitäler daran, die kritischen Untersuchungen und Behandlungen festzumachen. Im Visier sind 13 Behandlungen – und zwar sind es just jene Behandlungen, die laut PwC und dem Gesundheitsobservatorium Obsan als «Eingriffe mit sehr hohem ambulanten Potential gelten»:
  1. Grauer Star (Anteil ambulanter Behandlungen heute: 98%)
  2. Karpaltunnelverengung (97%)
  3. Knieathroskopie (93%)
  4. Gebärmutterhals-Gewebeentfernung (79%)
  5. Nierensteinzerstrümmerung mit Stosswellentherapie (59%)
  6. Krampfadern (48%)
  7. Gefässkatheter (43%)
  8. Meniskusentfernung (41%)
  9. Herzkatheter (38%)
  10. Mandeloperation (34%)
  11. Herzschrittmacher (27%)
  12. Hämorrhoiden (22%)
  13. Leistenbruch (19%)

Dies lässt sich dem Gesundheitsversorgungsbericht entnehmen, welchen der Kanton Zürich demnächst veröffentlichen wird; er liegt Medinside vor. Eine Hochrechnung der Gesundheitsdirektion zeigt: Würde die Liste mit den 13 ambulanten Behandlungen umgesetzt, wäre im Kanton Zürich ein Abbau von bis zu 4000 stationären Fällen pro Jahr möglich. Das entspricht rund 2 Prozent aller stationären Spitalaufenthalte.

Möglichst unbürokratisch

In einem weiteren Schritt widmet sich die Arbeitsgruppe den Ausnahmen. Denn auch künftig würden gewisse Menschen bei den benannten Krankheiten einen Spitalaufenthalt benötigen – aber welche? Laut dem Gesundheitsversorgungsbericht wären es solche Ausnahmen, wenn beispielweise:
  • ein Patient besonders schwer erkrankt ist;
  • ein Patient schwere Begleiterkrankungen hat,
  • oder soziale Faktoren eine ambulante Untersuchung oder Behandlung stark erschweren.
Solche Spezialfälle müsste das Spital dokumentieren und begründen. Und zwar in einem kurzgehaltenen Bericht, der «voraussichtlich nur eine Seite» umfasst.
Hier tut sich eine Hintertür auf, mit der die Spitäler ihre Betten höher auslasten könnten: Denn was «besondere Umstände sind», die eine Ausnahme erlauben, ist in der Medizin ja oft Ansichtssache. Wie also kontrollieren?

Kontrolle wie bei den Praxisärzten

Laut dem Bericht gibt es in der Zürcher Gesundheitsdirektion bereits eine Idee – nämlich ein System, das jenem der WZW-Kontrollen bei den Praxisärzten ähnelt. Das heisst: Sobald die Zahl der stationären Ausnahmebehandlungen einen gewissen Durchschnitts- oder Schwellenwert übersteigt, werden die Begründungen durch die Behörden kontrolliert.
Projekt «Überprüfung der Indikationsqualität ‒ ambulant statt stationär»: Wie geht es weiter?
  • Die Festlegung der definitiven Liste durch die Experten beginnt in den nächsten Wochen. 
  • Danach wird die Liste mitsamt den Ausnahmeregelungen dem Regierungsrat vorgelegt.
  • Falls der Kantonsrat der Sache zustimmt, soll ab Januar 2018 mit der Umsetzung begonnen werden.
  • Danach sollen Erfahrungen gesammelt werden – so dass es, je nachdem, in den folgenden Jahren auch Anpassungen geben dürfte. 
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