Martin Landolt macht sich für Krankenkassen stark

Der Nationalrat will den Krankenversicherern mehr Macht geben, damit sie mit Spitälern auf Augenhöhe verhandeln können. Ob dadurch die Prämien sinken, ist aber fraglich.

, 13. Mai 2021 um 15:46
image
Mitte-Nationalrat Martin Landolt verspricht sich mit dem neuen Gesetzesartikel bei den Zusatzversicherungen transparentere Verträge und tiefere Prämien.  | zvg  
Es gab nicht mal eine Debatte: Still und leise wurde in der zurückliegenden Sondersession bei der Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) ein höchst umstrittener Gesetzesartikel reingeschmuggelt, von dem selbst einige der potenziellen Profiteure nicht entzückt sind.
Die Rede ist von Artikel 31b VAG. Er besagt, dass die Krankenversicherer gegenüber Spitälern gemeinsam verhandeln und Verträge abschliessen können. 

Transparentere Verträge und tiefere Prämien

Es war Martin Landolt, früher BDP-Präsident und heute Nationalrat der Mittepartei, der das Anliegen in die Wirtschaftskommission (WAK) brachte. Der Glarner ist zudem Vorstandsmitglied der Glarner Krankenversicherung und Mitglied der Groupe de réflexion bei Groupe Mutuel. Er verspricht sich mit diesem neuen Artikel transparentere Verträge und tiefere Prämien.
Im vergangenen September publizierte das Eidgenössische Finanzdepartement einen 35seitigen Bericht mit dem Titel «Stärkung der Instrumentarien der Finma in der Krankenzusatzversicherung – Regulatorische Möglichkeiten».
Dort steht: «Die Verhandlungsmacht der Versicherungsunternehmen gegenüber Leistungserbringern im Gesundheitsweisen könnte gestärkt werden, indem ersteren im VAG erlaubt wird, untereinander eine Vereinbarung über die Vergütung für stationäre Mehr- oder Zusatzleistungen in der Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung abzuschliessen».

Faktischer Kontrahierungszwang

Warum aber brauchen die Krankenversicherer mehr Macht? Wie auf dieser Website wiederholt beschrieben, unterliegen die Krankenkassen bei den Tarifverhandlungen so etwas wie einem faktischen Kontrahierungszwang. 
Dies zumindest sagt Preisüberwacher Stefan Meierhans  hier gegenüber Medinside. Die Krankenversicherer hätten die von den Spitälern und Ärzten vorgegebenen Tarife zu schlucken. Sonst riskierten sie einen Reputationsschaden, falls sie den Versicherten die Leistungen nicht vergüten würden.

Heute herrscht eine Rechtsunsicherheit

«Bereits heute sind gemeinsame Tarifverhandlungen auch im Zusatzversicherungsbereich gemäss den kartellrechtlichen Rahmenbedingungen möglich», erklärt Christian Kuhn von der Sanitas und verweist auf den RVK, dem Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer. Doch wenn sich heute grössere Kassen für Vertragsverhandlungen zusammenschliessen, müssten sie zuerst bei der Wettbewerbskommission (Weko) ein Widerspruchsverfahren anstrengen, um nicht mit dem Wettbewerbsrecht in Konflkt zu geraten. Das ist mit einer grossen Rechtsunsicherheit verbunden.

Verhandlungen auf Augenhöhe

Angeblich war es Thomas Grichting, Generalsekretär von Groupe Mutuel, der Martin Landolt, ein Mitglied seiner Groupe de réflexion, zu diesem Vorstoss in der WAK animierte. Grichting will nicht selber Stellung nehmen. Seine Medienabteilung erklärt aber: «Im Sinne der Prämienzahler und der betroffenen Patienten sollten die Versicherer durch Artikel 31b die Möglichkeit erhalten, auf Augenhöhe mit Spitälern und Ärzten angemessene Preise und Mehrleistungen zu verhandeln.» Wie verschiedene andere Versicherer auch unterstütze die Groupe Mutuel die Aufnahme des neuen Artikels 31b.

«Die offene Flanke bleibt weit offen»

Helsana gehört nicht zu diesen anderen Versicherern: Am faktischen Vertragszwang ändere sich nicht dran, wenn auf einmal alle Versicherer zusammen mit einem Spital verhandelten. «Die offene Flanke ist immer noch weit offen, egal, wieviel Versicherer am Verhandlungstisch sitzen», schreibt Wolfram Strüwe, Leiter Gesundheitspolitik, im Helsana-Magazin.
Laut Strüwe sind die Verhandlungsprobleme in den Zusatzversicherungsprodukten selbst begründet. Da sei jeder Versicherer zunächst selbst gefragt, wie es in einem Wettbewerbsmarkt üblich sei. «Gelingt es ihm, neue Produkte auf dem Markt zu lancieren, die das unbedingte Leistungsversprechen beispielsweise durch Negativ- oder Positivlisten ein wenig einschränken, hat er automatisch mehr Verhandlungsmacht. Er muss also die Versicherten überzeugen, nicht den Regulator.»

Helsana, KPT, Sanitas, Comparis

Neben Helsana äussern sich auch KPT und Sanitas ablehnend gegenüber dem neuen Artikel 31bVAG. Womit wir fast wieder die traditionelle Trennlinie zwischen den Mitgliedern von Curafutura und Santésuisse haben. Fast, weil sich Curafutura-Mitglied CSS zum Pro-Lager bekennt (siehe unten).
Dezidiert dagegen ist schliesslich auch Felix Schneuwly von Comparis: «Man kann einen allfälligen Missbrauch der Marktmacht auf einer Seite nicht mit Kartellen auf der anderen Seite oder gar auf beiden Seiten lösen», sagt er. «Kartelle führen mittel- und langfristig weder zu tieferen Tarifen und Prämien noch zu mehr Innovation.»

Das sagen die Krankenversicherer

Die Frage ist kurz und bündig: «Was halten Sie vom neuen Artikel 31b des Versicherungsaufsichtsgesetzes, den der Nationalrat in der Sondersession ohne ein Wort darüber zu verlieren abgesegnet hat? Hier die Antworten ausgewählter Krankenversicherer, in alphabetischer Reihenfolge.

Concordia

Die Preise für Zusatzversicherungsleistungen sollen im freien Wettbewerb durch Verhandlungen zwischen gleichwertigen Vertragspartnern gebildet werden. Damit ist garantiert, dass unsere Kundinnen und Kunden die besten Dienstleistungen zum besten Preis erhalten. Da einige Leistungserbringer wie auch Gruppen von Spitälern in ihren Versorgungsregionen dominante Marktstellungen haben, ist es notwendig, dass sich Versicherer in gleichem Mass zusammenschliessen können. Die Concordia unterstützt eine Anpassung des Aufsichtsgesetzes in diesem Bereich.

Groupe Mutuel

Die Versicherer haben gegenüber ihren Kunden ein Leistungsversprechen abgegeben, sie sind daher gefordert diese Leistungen garantieren zu können. Im Sinne der Prämienzahler und der betroffenen Patienten sollten die Versicherer daher durch Art. 31b die Möglichkeit erhalten, auf Augenhöhe mit Spitälern und Ärzten angemessene Preise und Mehrleistungen zu verhandeln.

Innova

Jede Massnahme ist zielführend, die dazu führt, dass die Tarife für erbrachte VVG-Mehrleistungen auf ein angemessenes Niveau geführt werden können. Die Rechtssicherheit zur Bildung von Einkaufsgemeinschaften ist somit eines von mehreren notwendigen Elementen, welches alleine jedoch nicht ausreichend sein wird.

Sanitas

Grundsätzlich ist Sanitas für den freien Wettbewerb und deshalb eher zurückhaltend, was Art. 31b VAG betrifft. Der Artikel birgt einerseits die Gefahr einer einseitigen Verhandlungsmacht bei den Krankenversicherungen. Zudem haben die Krankenversicherungen andererseits unterschiedliche Produkte, so dass auch unterschiedliche Verhandlungsstrategien existieren und auch unterschiedliche Tarife sinnvoll sind.

Swica

Die Finma als zuständige Aufsichtsbehörde verlangt bekannterweise, dass die Krankenversicherer Massnahmen umsetzen, die zu tieferen Kosten in den Zusatzversicherungen führen – heisst: bessere Verhandlungsergebnisse erzielen. Dazu braucht es gleich lange Spiesse in den Vergütungsverhandlungen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kunden die versicherten Leistungen zu fairen Preisen erhalten und sie nicht die Folgen eines Vergütungsstreits zwischen Spital und Krankenversicherer tragen müssen. Dies soll Artikel 31b VAG – selbstverständlich unter Einhaltung des Kartellrechts – ermöglichen.

Sympany

Darf ich Sie bitten, Ihre Anfrage direkt an den Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) zu richten? Sympany möchte sich nicht separat dazu äussern.

Visana

Wir sind noch in der Meinungsbildung. Sie müssen entschuldigen.

Artikel teilen
  • Share
  • Tweet
  • Linkedin
  • Whatsapp
  • Telegram
Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Was ist Ihr Beruf?

Wo arbeiten Sie?*

undefined
undefined

*Diese Angaben sind freiwillig. Sie bleiben im Übrigen anonym.
Warum bitten wir Sie darum? Medinside bietet Ihnen die Informationen und Beiträge kostenlos. Das bedeutet, dass wir auf Werbung angewiesen sind. Umgekehrt bedeutet es idealerweise auch, dass Ihnen auf Medinside möglichst nur Werbung gezeigt wird, die zu Ihnen passt und die Sie interessant finden könnten.
Wenn wir durch solche Erhebungen Angaben über das allgemeine Profil des Medinside-Publikums gewinnen, nützt dies allen: Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, uns und unseren Kunden. Vielen Dank!


Mehr zum Thema

image

In Genf und Waadt geht es um die «Geiselnahme» der Zusatzversicherten

Der Konflikt zwischen Ärzten und Versicherern über die Kostenübernahme für Halbprivat- und Privatpatienten schwelt weiter: Die Waadtländer Ärztegesellschaft wendet sich an die Finma, während Genf ein Ultimatum stellt.

image

CSS fahndet nach Missbrauch und spart damit 38 Millionen Franken

Die CSS fällt immer wieder auf, wenn es um die Aufdeckung von Betrugsversuchen bei Krankenversicherungen geht.

image

Innovative Kinderradiologie am Kantonsspital Baden

Das Kantonsspital Baden setzt in seinem Neubau neue Massstäbe in der patientenfreundlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Die Kinderradiologie bietet ein breites Spektrum an diagnostischen und therapeutischen Leistungen und arbeitet eng mit anderen Fachbereichen zusammen.

image

Co-Creation im Gesundheitswesen

Zippsafe revolutioniert mit seinen Produkten das Gesundheitswesen. Ein platzsparendes Spindsystem optimiert Personalumkleiden, während ZippBag und ZippScan den Umgang mit Patienteneigentum verbessern. Erfahren Sie, wie die Produkte durch enge Zusammenarbeit mit Schweizer Spitälern entwickelt wurden.

image

Effiziente Desinfektion: Plastikfrei & nachhaltig

Die Bacillol® 30 Sensitive Green Tissues bieten nachhaltige und effektive Desinfektion. Sie bestehen aus 100% plastikfreien Cellulosetücher und reduzieren CO₂-Emissionen um 25% pro Packung. Mit hoher Reissfestigkeit, grosser Reichweite und Hautverträglichkeit sind sie optimal für Hygiene und Umwelt.

image

Nachhaltig: Bacillol® 30 Sensitive Green Tissues

HARTMANN erweitert sein Portfolio um die nachhaltigen Bacillol® 30 Sensitive Green Tissues. Die Tücher werden aus nachwachsenden Rohstoffen gefertigt und vereinen hohe Wirksamkeit, Materialverträglichkeit und Hautfreundlichkeit. Dabei werden Plastikabfall sowie CO₂-Emissionen reduziert.

Vom gleichen Autor

image

«Hospital at Home ist Medizin im Team»

Die Spitex will beim Konzept Hospital@Home von Beginn weg eine zentrale Rolle spielen. Das ist aber nicht überall der Fall.

image

Palliative Care: «Wir brauchen nicht mehr Betten in Spitälern, aber in Hospizen»

Renate Gurtner Vontobel, die ehemalige Geschäftsführerin von Palliative.ch, blickt auf ihre fünfeinhalbjährige Amtszeit zurück.

image

«Kritiker der Komplementärmedizin haben eine zu einseitige Sicht»

SP-Ständerätin Franziska Roth kritisiert im Interview die Haltung von Gegnern der Komplementärmedizin. Sie verkennen den Wert der ärztlichen Expertise.