«Mit einem dreisten Trick schröpfen Spitäler die Prämienzahlenden»: So titelten am Montag die Zeitungen von Tamedia, also beispielsweise «Tages-Anzeiger»,
«Basler Zeitung» oder auf französisch die
«Tribune de Genève». Der Beitrag – über den wir
hier auch berichteten – drehte sich um eine fünf Jahre alte Vereinbarung zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern: Danach dürfen Spitäler und Praxen bis 49 Prozent der Rabatte bei der Beschaffung von Medizinprodukten im ambulanten Bereich behalten – und müssen den Rest den Kassen weiterreichen.
Der implizite Verdacht: Durch das Ausweisen auffällig hoher Listenpreise können die Spitäler auch hohe Rabatt-Einträge quasi selber «einstreichen».
Der Spitalverband H+ reagiert nun mit einer Stellungnahme auf diese Darstellung: «H+ hat die aktuell bestehende Vereinbarung über die Weitergabe von Rabatten für seine Mitglieder federführend verhandelt, kennt das Verhandlungsresultat im Detail und ist an der Umsetzung aktiv beteiligt», so die Erklärung dazu: «Auch bei der neuen Vereinbarung ist H+ federführender Verhandlungspartner.»
Im weiteren schreibt der Verband der Spitäler:
«Aus diesem Grund können wir auch darlegen, dass gesamthaft 70 von 280 Spitäler die Vereinbarung für die Weitergabe von Rabatten überhaupt unterzeichnet haben. Dies bedeutet: 210 Spitäler und Kliniken geben die Rabatte vollständig an die Versicherer weiter. Von den 70 Spitälern und Kliniken, welche Rabatte gegenüber den Versicherungen geltend machen, wenden sogar nur vier Spitäler und Kliniken diese Möglichkeit bei Medizinprodukten an. Aufgrund von einer so kleinen Anzahl von Spitälern und Kliniken von einem System zu sprechen, entbehrt jeglicher Grundlage.
Störend ist aus unserer Sicht weiter, dass die eigentliche Absicht hinter der Vereinbarung über die Weitergabe von Rabatten im Artikel kaum angesprochen wird. Die Tatsache, dass 49 Prozent der Rabatte für die Qualitätsentwicklung an den Spitälern verwendet werden, kommt den Patientinnen und Patienten zugute. Die finanzielle Situation der Spitäler ist aktuell aufgrund der nicht kostendeckenden Tarife ohnehin enorm angespannt. Die getroffene Vereinbarung ist eine wichtige Grundlage, damit die Spitäler dennoch Mittel in die Qualitätsentwicklung investieren können. Dass die Mittel auch tatsächlich in die Qualitätsentwicklung fliessen, wird jährlich überprüft.
«Die Tatsache, dass 49 Prozent der Rabatte für die Qualitätsentwicklung an den Spitälern verwendet werden, kommt den Patientinnen und Patienten zugute.»
Es ist wichtig zu betonen, dass 49 Prozent der Rabatte für die Qualitätsentwicklung in den Spitälern und Kliniken verwendet werden und den Patientinnen und Patienten zugutekommen. Die restlichen 51 Prozent werden von den Versicherern verwaltet. Auf die eine oder andere Weise kommen die ausgehandelten Rabatte immer den Patientinnen und Patienten zugute.
Es ist zudem wichtig zu erwähnen, dass die Möglichkeit der Kompensation von zu viel oder zu wenig weitergegebenen Rabatten aus dem Vorjahr in der Vereinbarung über die Weitergabe von Rabatten explizit vorgesehen ist. Dabei darf der den Versicherten verrechnete Preis jedoch nie grösser als der Publikumspreis sein.»