Spital Wetzikon ruft Gläubiger auf – Frist für Forderungen läuft

Die Gläubiger des Spitals Wetzikon haben nun einen Monat Zeit, ihre Forderungen geltend zu machen.

, 20. Februar 2025 um 08:43
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Bild: zvg
Das finanziell angeschlagene Spital Wetzikon geht den nächsten Schritt in seinem Sanierungsverfahren: Lieferanten, Handwerker und andere Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 20. März schriftlich einreichen.
Die Sachwalter des Spitals haben dazu heute den offiziellen Schuldenruf im kantonalen Amtsblatt und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht.
Wer die Frist verstreichen lässt, verliert das Stimmrecht bei den Verhandlungen über den Nachlassvertrag. Wie viele Forderungen nun noch aufgedeckt werden, bleibt abzuwarten.

Gemeinden uneinig

Das Spital Wetzikon befindet sich in definitiver Nachlassstundung und versucht, einen Konkurs abzuwenden. Ab Juni werden die beteiligten Gemeinden darüber abstimmen, ob sie zusätzlich rund 50 Millionen Franken bereitstellen wollen, um den Betrieb zu sichern.
Während die Exekutiven von Rüti und Bubikon empfehlen, die Finanzhilfe abzulehnen – mit der Begründung, dass zentrale Zukunftsfragen unbeantwortet blieben –, sprechen sich die anderen zehn Aktionärsgemeinden für eine Unterstützung aus. Die Abstimmungen sollen bis November abgeschlossen sein.

 

Die GZO AG veröffentlichte einen Zwischenabschluss per Ende September. Immobilien-Abschreiber rissen ein tiefes Loch in die Erfolgsrechnung – aber der Spitalbetrieb hätte eigentlich Gewinn gemacht.

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