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Ab morgen gilt das neue Datenschutzgesetz!
Am 1. September 2023 tritt das revidierte Datenschutzgesetz in Kraft. Was dieses für Arztpraxen und Spitäler bedeutet, erklärt der Anwalt und Datenschutzexperte David Vasella im Interview.
, 14. Juni 2023 um 09:11- Die Definition der besonders schützenswerten Personendaten wird erweitert um genetische und biometrische Daten, sofern diese eine natürliche Person eindeutig identifizieren
- Die Datenbearbeitungen sind technisch und organisatorisch so zu gestalten, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden (Datenschutz durch Technik)
- Die Datenbearbeitungen beschränken sich auf das für den Verwendungszweck notwendige Mindestmass (datenschutzfreundliche Voreinstellungen)
- Das heute geltende Register der Datensammlungen wird abgelöst durch ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten
- Es gibt neue Anforderungen in Bezug auf die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Es besteht neu eine Meldepflicht für Verletzungen der Datensicherheit
- Die Strafbestimmungen im DSG werden verschärft.
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