Pflegefachfrauen hätten nicht Haare transplantieren dürfen

Zwei ausgebildete türkische Pflegefachfrauen wurden verurteilt – weil sie in einer Zürcher Praxis illegal Haare transplantiert haben.

, 21. Juni 2023 um 07:55
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Bei einer Haartransplantationen werden dem Patienten lebende Haarwurzeln herausgeschnitten und an kahlen Stellen wieder eingesetzt. | Symbolbild: Freepik
Eigentlich hätten die beiden Pflegefachfrauen jahrelange Erfahrung mit Haartransplantationen – allerdings nur in der Türkei. Sie standen vor dem Zürcher Bezirksgericht, wie Medinside bereits berichtete. Denn sie wurden von der Polizei dabei erwischt, wie sie in einer Praxis an der Zürcher Bahnhofstrasse einem Mann Haare transplantierten.

Ein «Gemetzel»

Den beiden Frauen – die eine 24-, die andere 43-jährig – wurden unter anderem Körperverletzung und Betrug vorgeworfen. In der Schweiz dürfen Haartransplantationen nämlich nur von Ärzten durchgeführt werden. Die beiden Pflegefachfrauen hätten einen Patienten bewusst getäuscht und sich auf Türkisch als Ärztinnen vorgestellt.
Der betroffene Patient wollte vor Gericht einen Schadenersatz von rund 3800 Franken und eine Genugtuungssumme von 8000 Franken. Die Transplantation sei ein «Gemetzel» gewesen.

Selber Opfer?

Vor Gericht bestritten die beiden Frauen jedoch, dass sie sich als Ärztinnen vorgestellt hätten. Sie seien selber Opfer von falschen Versprechungen einer Vermittlungsfirma geworden. Diese habe sie in der Türkei angestellt und dann seien sie in die Schweiz geflogen worden.
Ihnen seien je 225 Franken für den mehrstündigen Eingriff versprochen worden. Sie seien im Glauben gewesen, es sei eine seriöse Firma und das Vorgehen gesetzeskonform. Beide Frauen konnten laut der «NZZ» während der Verhandlung zeitweise ihre Tränen nicht unterdrücken.

Erster Arbeitstag

Sie hätten gedacht, dass sie mit einem Arzt zusammenarbeiten würden. Der Tag der Verhaftung sei ihr erster Arbeitstag gewesen, schilderten sie vor Gericht. Im gleichen Haus gebe es ein Ärztezentrum, wo sie im Notfall einen Arzt hätten rufen können.
Vor Gericht gab eine der Frauen zu, dem Patienten ein Schmerzmittel gegeben zu haben, weil er über Kopfschmerzen geklagt habe. Sie habe ihm aber nicht, wie er behauptete, rund 50 Spritzen verabreicht.

Dumping-Preis von 2300 Franken

Bleibende Schäden erlitt der Patient nicht. Er wurde offenbar nach einer kurzen Untersuchung im Triemli-Spital gleich wieder in gutem Allgemeinzustand entlassen. Zur Verteidigung der Frauen wurde auch gesagt, dass der Patient selber hätte wissen müssen, dass ein Schweizer Arzt solche Eingriffe nicht unter 8000 Franken durchführen würde. Beim angebotenen Preis von 2300 Franken hätte er stutzig werden müssen.

Lange Untersuchungshaft

Schliesslich entschied das Gericht: Die beiden Frauen haben eine einfache Körperverletzung begangen, weil sie ohne Aufsicht eines Arztes Operationen am Kopf durchgeführt hätten. Die ältere Pflegefachfrau wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten, die jüngere zu achteinhalb Monaten bedingt verurteilt. Sie hatte bei sechs weiteren Eingriffen andernorts verbotenerweise assistiert, obwohl sie keine Arbeitsbewilligung hatte.
Die beiden Frauen wurden sofort aus ihrer über 200-tägigen Untersuchungshaft entlassen, die sie wegen Fluchtgefahr absitzen mussten.
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