Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet seit Januar 2019 bei
sechs Gruppen von Eingriffen die Kosten nur noch bei einer ambulanten Durchführung. Von dieser Regel ausgenommen sind begründete Fälle. Zuvor hatten bereits mehrere Kantone eigene Listen eingeführt. Diese gehen teilweise über die sechs Gruppen der Eingriffe hinaus, die auf Bundesebene beschlossen wurden.
Der Entscheid des EDI hatte zum Ziel, schweizweit die ambulante Durchführung zu fördern und bei sechs Gruppen von Eingriffen eine einheitliche Regelung für alle Versicherten in der Schweiz zu schaffen. Dies mit Erfolg, wie es sich nun zeigt.
Coronakrise beeinflusst Fallzahlen
Seit der Einführung des Monitorings haben die stationären Eingriffe abgenommen und ambulante Eingriffe zugenommen. «Der gewünschte Verlagerungseffekt findet somit statt», schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Das
zweite Monitoring 2020 des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) zeigt, dass der Rückgang der stationären Eingriffe 2020 schwächer war als noch im Jahr zuvor. Auch die ambulanten Eingriffe sind im Vergleich zu 2019 etwas zurückgegangen (mit Ausnahme der Eingriffe an den Krampfadern).
Es sei davon auszugehen, dass der Rückgang der ambulanten Eingriffe auf die pandemiebedingte Aufschiebung nicht dringender Operationen im Frühjahr 2020 zurückzuführen sei, so das BAG weiter. Der Bericht des Obsan stelle fest, dass die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich 2020 grundsätzlich weiterhin stattgefunden habe.
Er bestätige somit, dass die Massnahmen des Bundes auch im zweiten Monitoringjahr Wirkung zeigen würden. «Der genaue Einfluss der Pandemie kann mit den zur Verfügung stehenden Daten allerdings nicht näher untersucht werden.»
Nicht alle stationären Eingriffe werden begründet
Bei 43 Prozent (bei Hämorrhoiden) bis 95 Prozent (bei Kniearthroskopien) der 2020 stationär durchgeführten Eingriffe kann gemäss des Monitorings ein Grund identifiziert werden, weshalb die Behandlung stationär erfolgte. Es könne eine Grunderkrankung vorliegen, oder es werde ein Mehrfacheingriff vorgenommen. Dies seit etwa der Fall, wenn eine Kniearthroskopie und eine Operation am Kreuzband gleichzeitig durchgeführt werden.
Bei fünf bis zu 57 Prozent der ausnahmsweise stationär durchgeführten Eingriffe konnte jedoch keine Erklärung gefunden werden, weshalb sie stationär durchgeführt wurden. Ein kleiner Teil von Ausnahmekriterien könne nicht statistisch erfasst werden. «Das Obsan weist deshalb darauf hin, dass die Ergebnisse mit Vorsicht zu interpretieren sind. Ob diese fehlenden Daten die ganze Differenz zu erklären vermögen, kann nicht untersucht werden», erklärt das BAG.
Kosten nehmen ab
Das Monitoring zeigt weiter, dass die Gesamtkosten (ambulant und stationär) für die sechs Gruppen der Eingriffe auch 2020 leicht zurückgegangen sind. Während 2019 in der OKP der Rückgang der stationären Kosten durch den Anstieg der ambulanten Kosten kompensiert wurde, sind 2020 die Kosten für ambulante Eingriffe ebenfalls gesunken. Dies sei wahrscheinlich auf den pandemiebedingten Rückgang der ambulanten Eingriffe zurückzuführen, heisst es weiter.
Weitere Infos gibt es
hier.
Lesen Sie weiter zum Thema:
Diese Eingriffe dürfen Spitäler nächstes Jahr nur noch ambulant durchführenNeue Daten: Ambulante Listen bringen nicht überall vielAmbulant vor stationär: Gericht pfeift Regierungsrat zurück